Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Einkommen herunterrechnen durch Werbungskosten u.a.
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Einkommen herunterrechnen durch Werbungskosten u.a.

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Steuerrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
derrick
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 604

BeitragVerfasst am: 02.01.08, 23:27    Titel: Einkommen herunterrechnen durch Werbungskosten u.a. Antworten mit Zitat

Hallo!

Folgender fiktiver Fall:

Beamtenanwärter A will sein Einkommen unter die 7.680,- Euro-Grenze drücken, damit seine Mutter weiterhin Kindergeld erhält.

Mit "normalen" Kosten ist dies jedoch nicht zu machen. A könnte sich jedoch z.B. jeden Monat für 100,- Euro Fachliteratur für sein FH-Studium kaufen (würde evt. den Lernerfolg steigern) oder die Beiträge für seine private KV und Pflegeversicherung erhöhen, indem er z.B. die teuersten Policen wählt - was ja nicht unredlich wäre und sich evt. durchaus mal auszahlen könnte.

Klingt blöde ?

Selbst wenn A jeden Monat ca. 200,- Euro - was ja mehr als das Kindergeld ist - zusätzlich für Werbungskosten bzw. Vorsorgeaufwendungen locker macht, ist es unterm Strich - unter dem Gesichtspunkt des Gesamt-Familieneinkommens - günstiger, da seine Mutter dann nicht nur weiterhin 154,- Euro Kindergeld erhalten würde sondern zudem noch einen Familienzuschlag als öffentlich Bedienstete und die - an das Kindergeld gekoppelte - Steuerklasse 2 wegen eines weiteren minderjährigen Kindes im Haushalt.

Frage hierzu: Werden als private Kranken- bzw. Pflegeversicherungskosten nur die notwendigen Kosten anerkannt oder kann der Beamtenanwärter - aus den genannten Gründen - auch "Luxuspolicen" abschliessen, deren Höhe dann als Sonderausgaben anerkannt werden (muss man ja dem Finanzamt nicht unbedingt so drastisch erläutern).
Dieselbe Fragestellung gilt für anscheinend "überzogene" Werbungskosten.

mfg Smilie
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
mitternacht
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 02.01.08, 23:39    Titel: Antworten mit Zitat

Die "Luxuspolice" lohnt sich definitiv nicht - insbesondere dann nicht, wenn man diese Tarife auch dann noch zahlen muss, wenn man aus der "Anwärter"-Phase raus ist. Und der Abzug für "Vorsorgeaufwendungen" ist nicht immer in voller Höhe absetzbar - hol' Dir mal die Steuer-Erklärungs-Software-CD (gibt's grad bei vielen Discountern für 5,99 oder so) und spiel' das durch.
Werbungskosten geht. Aber wenn man dann mal Besuch vom Finanzamt bekommt, und die wollen sich die Regalmeter Fachliteratur vorführen lassen, dann sollten die da auch stehen - sonst wird's richtig teuer.
_________________
mitternächtliche Grüße.


Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser. Teufel-Smilie

Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
derrick
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 604

BeitragVerfasst am: 02.01.08, 23:51    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo!

Danke für die rasche Antwort.

Die "Luxuspolicen" kann man angeblich nach der Anwärterphase auf "normal" herunterfahren - ohne schädliche Wirkung -

Und die Fachliteratur steht natürlich im Regal..... Smilie

mfg
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
mitternacht
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 03.01.08, 00:09    Titel: Antworten mit Zitat

derrick hat folgendes geschrieben::

Die "Luxuspolicen" kann man angeblich nach der Anwärterphase auf "normal" herunterfahren - ohne schädliche Wirkung -
Ob mann dann aber auch bei "günstig" landen kann - oder eben bei "normal" hängen bleibt, sollte man gründlich prüfen. Je älter man wird, umso teurer wird der Wechsel.

Gruß,
mitternacht (niemals "Anwärter" gewesen)
_________________
mitternächtliche Grüße.


Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser. Teufel-Smilie

Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
moukuba
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.08.2007
Beiträge: 50
Wohnort: Rheinland-Pfalz

BeitragVerfasst am: 03.01.08, 06:58    Titel: Antworten mit Zitat

Mir wurde gesagt, dass die KV und die PV eines Anwärters nicht mit in die Berechnung kommt (Finanzschule, Kollegen). Bei gesetzlich Versichertern geht es, aber nicht bei Privatversicherten. Also würde das mit der Versicherung nichts bringen!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
*w*
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 11.10.2006
Beiträge: 2519

BeitragVerfasst am: 03.01.08, 07:26    Titel: Antworten mit Zitat

moukuba hat folgendes geschrieben::
Mir wurde gesagt, dass die KV und die PV eines Anwärters nicht mit in die Berechnung kommt (Finanzschule, Kollegen). Bei gesetzlich Versichertern geht es, aber nicht bei Privatversicherten. Also würde das mit der Versicherung nichts bringen!

Da haben Ihnen Ihre Kollegen einen Bären aufgebunden Winken

Bestimmte Tarife sind abzugsfähig.
Siehe BFH vom 14.12.2006 AZ: III R 24/06
BFH vom 15.03.2007 AZ: III R 72/05

Darunter fallen Beiträge zur "Mindest-Vorsorge" für den Teil, der durch die Beihilfe nicht abgedeckt ist.
Darüber hinausgehenden Beiträge zur Zusatzversorgung/Beihilfeergänzungstarife sind nicht abzugsfähig.

Somit stimme ich @mitternacht zu... Die Luxusvariante wird sich wohl nicht lohnen.

Beste Grüße

wolf25
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
moukuba
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.08.2007
Beiträge: 50
Wohnort: Rheinland-Pfalz

BeitragVerfasst am: 03.01.08, 09:45    Titel: Antworten mit Zitat

Kann sein, dass ich es mit der Rentenversicherung verwechselt hab! Irgendwas ging auf jeden Fall nicht Verlegen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
*w*
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 11.10.2006
Beiträge: 2519

BeitragVerfasst am: 03.01.08, 09:52    Titel: Antworten mit Zitat

moukuba hat folgendes geschrieben::
Kann sein, dass ich es mit der Rentenversicherung verwechselt hab! Irgendwas ging auf jeden Fall nicht Verlegen


Das ist gerade anhängig beim BFH... AZ : III R 33/06.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
derrick
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 604

BeitragVerfasst am: 03.01.08, 10:23    Titel: Antworten mit Zitat

wolf25 hat folgendes geschrieben::
moukuba hat folgendes geschrieben::
Mir wurde gesagt, dass die KV und die PV eines Anwärters nicht mit in die Berechnung kommt (Finanzschule, Kollegen). Bei gesetzlich Versichertern geht es, aber nicht bei Privatversicherten. Also würde das mit der Versicherung nichts bringen!

Da haben Ihnen Ihre Kollegen einen Bären aufgebunden Winken

Bestimmte Tarife sind abzugsfähig.
Siehe BFH vom 14.12.2006 AZ: III R 24/06
BFH vom 15.03.2007 AZ: III R 72/05

Darunter fallen Beiträge zur "Mindest-Vorsorge" für den Teil, der durch die Beihilfe nicht abgedeckt ist.
Darüber hinausgehenden Beiträge zur Zusatzversorgung/Beihilfeergänzungstarife sind nicht abzugsfähig.

Somit stimme ich @mitternacht zu... Die Luxusvariante wird sich wohl nicht lohnen.

Beste Grüße

wolf25


Dass Beihilfeergänzungstarife nicht abzugsfähig sind, wusste ich nicht. Die meisten Steuerpflichtigen wissen das bestimmt nicht - und die Finanzämter sind da wohl oft großzügig.

Gibt es eigentlich noch andere Möglichkeiten, wie A sein Einkommen angemessen herunterrechnen könnte?

mfg
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
*w*
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 11.10.2006
Beiträge: 2519

BeitragVerfasst am: 03.01.08, 10:34    Titel: Antworten mit Zitat

derrick hat folgendes geschrieben::
Gibt es eigentlich noch andere Möglichkeiten, wie A sein Einkommen angemessen herunterrechnen könnte?

Durchaus möglich.. Diese Art der Fragestellung sprengt hier allerdings den Rahmen;
wir kennen alle den vorliegenden Fall nur anhand Ihres "kurzen" Posts; Hintergründe sind nicht bekannt.. Sorry.
(Abgesehen davon ist diese Art der Fragestellung, trotz der fiktiven A-und-B-Version, hinsichtlich der Forenregeln sehr grenzwertig!)

Grüße
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
derrick
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 604

BeitragVerfasst am: 03.01.08, 12:49    Titel: Antworten mit Zitat

wolf25 hat folgendes geschrieben::
derrick hat folgendes geschrieben::
Gibt es eigentlich noch andere Möglichkeiten, wie A sein Einkommen angemessen herunterrechnen könnte?

Durchaus möglich.. Diese Art der Fragestellung sprengt hier allerdings den Rahmen;
wir kennen alle den vorliegenden Fall nur anhand Ihres "kurzen" Posts; Hintergründe sind nicht bekannt.. Sorry.
(Abgesehen davon ist diese Art der Fragestellung, trotz der fiktiven A-und-B-Version, hinsichtlich der Forenregeln sehr grenzwertig!)

Grüße


Sorry; ich bitte diese Frage als "nicht gestellt" zu betrachten.

In einem Steuerratgeber habe ich mir mittlerweile entsprechende Infos eingeholt.
Außerdem gibt es ja - würde es sich um keinen fiktiven Fall handeln - noch die ehrbare Zunft der Steuerberater; die müssen ja schließlich auch von was leben... Smilie

mfg
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Steuerrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.