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Telefonischer Vertragsabschluss

 
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vritzs
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 01.08.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 05.01.08, 17:22    Titel: Telefonischer Vertragsabschluss Antworten mit Zitat

Hallo was sagt Ihr dazu?
F hat von der (firmenname entfernt von spraadhans) oder einem Beauftragtem per Telefon einen Tarifwechsel für seinen Festnetzanschluss empfohlen bekommen (weil DSL nun etwas schneller geht) und dem auch zugestimmt. Nach dem er die Vertragsänderung schriftlich zugeschickt bekommen hat, hat er sofort schriftlich per Normalbrief widerrufen, da er jetzt eine 24 Monatige Kündigungsfrist hat und ihm das nicht mitgeteilt wurde.
Nach 2 Monaten bemerkt er, dass die Telefonrechnung nicht umgestellt wurde und erinnert nocheinmal schriftlich an die Widerrufung. Die (firmenname entfernt von spraadhans) stellt sich jedoch unwissend und schreibt, dass kein Widerruf eingegangen ist.

Hat F nicht neuerdings eine längere Widerspruchsfrist als 14 Tage? Ist der neue Vertrag gültig?

schöne Grüße Norbert
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 05.01.08, 17:39    Titel: Antworten mit Zitat

verschoben ins verbraucherrecht und das doppelte topic gelöscht
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Big Guro
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.03.2007
Beiträge: 2888

BeitragVerfasst am: 06.01.08, 19:55    Titel: Re: Telefonischer Vertragsabschluss Antworten mit Zitat

vritzs hat folgendes geschrieben::

Hat F nicht neuerdings eine längere Widerspruchsfrist als 14 Tage?


In Sonderfällen auch mal einen Monat, hier sehe ich dies aber nicht.




vritzs hat folgendes geschrieben::

Ist der neue Vertrag gültig?


Da F den Zugang der Kündigung nicht nachweisen kann, ist der Vertrag wohl gültig.

Generell sind mündliche (telefonische) und schriftliche (Brief) Willensäußerungen ohne Zugangsbeleg in Streitfall schwer zu beweisen.
_________________
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Petitfilou0
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.11.2006
Beiträge: 240
Wohnort: Saarland

BeitragVerfasst am: 06.01.08, 20:29    Titel: Antworten mit Zitat

Habe kürzlich in einem Magazin gesehen, dass der Anrufer (nicht der Angerufene) erst mal beweisen muss, dass ein telefonischer Vertrag geschlossen wurde. Ist der Kündigungs-/Widerrufsbrief nicht eingegangen, hat der Anbieter ja auch keinen schriftlichen Beweis seines Vertrages. Oder sehe ich das falsch?
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Eine der blamabelsten Angelegenheiten der menschlichen Entwicklung ist es, dass das Wort "Tierschutz" überhaupt geschaffen werden musste.
Theodor Heuss
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