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Ich habe mal wieder eine rechtliche Frage. ^^
Man stelle sich dazu die folgende Situation vor:
Schülerin M, 16 Jahre besucht die Gesamtschule Sek. I in Hamburg zusammen mit Schüler J, ebenfalls 16 Jahre.
M befindet sich im Englisch Kurs II, J im Englisch Kurs I.
[Dies ist eine Differenzierung an Gesamtschulen]
Es wird nun eine sog. Vergleichsarbeit geschrieben, also eine identische Arbeit für den Kurs I und Kurs II.
An Gesamtschulen gilt nun aber folgende Regelung: Im Kurs I ist es möglich die Noten B1-A6 zu erhalten.
[Noten von gut nach schlecht: B1->B2->B3->B4/AEINS->A2->A3->A4->A5->A6]
Im Kurs II ist es lediglich möglich Noten von B4/AEINS-A6 zu erhalten.
Erläuterung zum Umrechnungsverfahren auf Hauptschulenoten, Realschulnoten und Gymnasialnoten
---
Hauptschule/Realschule/Gymnasium
B1->1/1/1
B2->1/1/2
B3->1/2/3
B4/AEINS->2/3/4
A2->3/4/5
A3->4/5/6
A4->5/6/6
A5->6/6/6
A6->6/6/6
Soweit ist mir dies bekannt...eine Gewähr möchte ich darauf allerdings nicht geben.
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Wir nehmen nun an, dass M und J in der sog. Vergleichsarbeit die volle Punktzahl erreicht haben.
Wir nehmen des weiteren an, dass beide die gymnasiale Oberstufe besuchen wollen, rechnen also mit den
Gymnasialnoten.
J erhält nun die Note B1, also eine 1, während M die Note B4 erhält, also eine 4.
Meine Frage: Ist dies rechtens?
Im übrigen: Eine Praxis, wie ich sie immer wieder an Gesamtshulen erlebt habe. Diese Frage betrifft jedoch nicht
mich, ich habe mir nur Gedanken darum gemacht - ich befinde mich bereits in der Oberstufe. ^^
Wenn es nicht rechtens ist, wie kann eine solche Praxis unterbunden werden?
An Gesamtschulen gilt nun aber folgende Regelung: Im Kurs I ist es möglich die Noten B1-A6 zu erhalten.
[Noten von gut nach schlecht: B1->B2->B3->B4/AEINS->A2->A3->A4->A5->A6]
Im Kurs II ist es lediglich möglich Noten von B4/AEINS-A6 zu erhalten.
Erläuterung zum Umrechnungsverfahren auf Hauptschulenoten, Realschulnoten und Gymnasialnoten
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Hauptschule/Realschule/Gymnasium
B1->1/1/1
B2->1/1/2
B3->1/2/3
B4/AEINS->2/3/4
A2->3/4/5
A3->4/5/6
A4->5/6/6
A5->6/6/6
A6->6/6/6
Soweit ist mir dies bekannt...eine Gewähr möchte ich darauf allerdings nicht geben.
Scheint fehlerhaft zu sein. Die Note "A6" ist unsinnig, da sie dieselbe Schulzweig-Aufschlüsselung hat, wie "A5". Weiter: Nach dieser Umrechnungstabelle könnte jemand im Kurs II niemals die Note 1 bekommen. Und das wäre ein Verstoß gegen geltendes Hamburger Recht; nachzulesen hier:
http://hh.juris.de/hh/KGSchul5bis10APO_HA_2003_P10.htm _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
Diese Tabelle habe ich von mehreren Schulen erhalten.
Es scheint tatsächliche die gültige Tabelle zu sein - wieso es A6 gibt kann ich allerdins auch nicht sagen. ^^
Wollte aber genau das wissen, wie es sich mit der Bewertung aus dem Kurs II verhält, da ich jene eben auch für rechtswidrig halte. ^^
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