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Kann man mich zwingen zu wiederholen?

 
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nemosocke
Interessierter


Anmeldungsdatum: 16.01.2008
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 16.01.08, 19:21    Titel: Kann man mich zwingen zu wiederholen? Antworten mit Zitat

ich bin am gymnasium 11te klasse, nun stehe ich aber in einem fach so schlecht, dass ich abgehen müsste, ich nöchte aufs fachgym, aber meine eltern wollen dass ich weiterhin auf meine schule gehe und wiederhole. ich müsste einen brief schreiben in dem steht dass ich abgehe und den müssten die eltern unterschreibenm wogegen sie sich weigern -.-
meine frage nun, kann man mich 17jähriges mädel dazu zwingen auf meine schule in M-V weiterhin zu gehen und das jahr zu wiederholen?
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mitternacht
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 16.01.08, 21:24    Titel: Re: Kann man mich zwingen zu wiederholen? Antworten mit Zitat

nemosocke hat folgendes geschrieben::
meine frage nun, kann man mich 17jähriges mädel dazu zwingen auf meine schule in M-V weiterhin zu gehen und das jahr zu wiederholen?
Ja. Das ist aber keine Frage des Schulrechts.
_________________
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Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
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mitternacht
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 18.01.08, 16:39    Titel: Re: Kann man mich zwingen zu wiederholen? Antworten mit Zitat

nemosocke hat folgendes geschrieben::
nun stehe ich aber in einem fach so schlecht, dass ich abgehen müsste

Den Satz hatte ich vorgestern üblerlesen. Was heißt das konkret? Darf die Jahrgangsstufe nicht wiederholt werden? Ist "so schlecht" nun 5 oder 6?

Worin liegen für Dich die Vorteile des Fachgymnasiums? Was ist der Grund, dass Du mitten in der Oberstufe die Schule wechseln willst? Warum sind die Eltern dagegen? Was haben sie für Argumente?

Normalerweise ist ein "nicht versetzt" am Gymnasium auch ein "nicht versetzt" am Fachgymnasium. Und wenn jemand am Gymnasium "abgehen muss", dann kann das auch heißen, dass er nicht am Fachgymnasium weitermachen kann.

Um diese ganzen (schulrechtlichen) Dinge zu prüfen, bräuchte man aber mehr Informationen.
_________________
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Karsten
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 18.01.08, 16:42    Titel: Antworten mit Zitat

Wir sollten auch nicht übersehen, dass trotz des § 1626 die Entscheidung immer noch allein bei den Eltern bleibt. Cool
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