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Zettel schreiben - Lehrer darf laut vorlesen?
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langeweile
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Anmeldungsdatum: 27.12.2006
Beiträge: 34

BeitragVerfasst am: 11.01.08, 15:19    Titel: Zettel schreiben - Lehrer darf laut vorlesen? Antworten mit Zitat

Hallo,

alle kennen es sicher aus der Schule: Zettel schreiben.

Von der 5 bis in die 13 - immer wieder wirds gemacht :: mitten im unterricht.

Wenn nun ein Lehrer einen solchen Zettel während er durch die Klasse zu seinem Empfänger wandert erwischt, darf er ihn dann

a) selber lesen
b) der Klasse laut vorlesen

Liebe Grüße


edit:
Bundesland ist NRW
_________________
hier könnte deine werbung stehen XD

Könnte sie nicht, weil Werbung in Signaturen im FDR nicht erlaubt ist... Lachen Grüße, Metzing
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mitternacht
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 11.01.08, 21:18    Titel: Re: Zettel schreiben - Lehrer darf laut vorlesen? Antworten mit Zitat

langeweile hat folgendes geschrieben::
darf er ihn dann

a) selber lesen
Natürlich. Postkarten darf ja auch jeder lesen.
Zitat:
b) der Klasse laut vorlesen
Kommt drauf an.

Als Klassenleiter könnte ich so ein Briefchen
Zitat:
"hör auf mich zu dissen" / "du bis ne plööööde Kuuuuh!" / "mach mich nich laufend an"
durchaus zum Anlass nehmen, um über das Thema "mobbing" in der Klasse zu diskutieren. Wenn es aber obszön wird oder nur noch blöde
Zitat:
"meiner iss länger wie deiner" / "quatsch, ich kann viel weiter pi***"
, dann ist mir die Unterrichtszeit zu schade für so einen Quatsch. Wer sowas vorliest, kann nämlich den Rest der Stunde vergessen. Selber schuld.
Echte Beleidigungen würde ich auch nicht vorlesen - sonst meint das Opfer noch, dass der Lehrer gleich mit-beleidigt.
_________________
mitternächtliche Grüße.


Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser. Teufel-Smilie

Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
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FM
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 14.01.08, 17:05    Titel: Re: Zettel schreiben - Lehrer darf laut vorlesen? Antworten mit Zitat

langeweile hat folgendes geschrieben::

alle kennen es sicher aus der Schule: Zettel schreiben.

Von der 5 bis in die 13 - immer wieder wirds gemacht :: mitten im unterricht.


Ich dachte, die Kleinen machen das heute nur noch per SMS, MMS oder wie das heißt?
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moro
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Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 1438

BeitragVerfasst am: 14.01.08, 17:25    Titel: Antworten mit Zitat

häschen hat folgendes geschrieben::
Postgeheimnis.

Ich vermute aber, das gilt nicht für Zettelchen im Unterricht


Das Postgeheimnis gilt, wie schon der Name sagt, für die Post (und ähnliche Unternehmen) sowie deren Beschäftigte - zur Bestrafung bei Verstößen siehe § 206 StGB.

Das Briefgeheimnis (zu beachten von jedermann) betrifft verschlossene Schriftstücke (keine 'Zettelchen') - siehe § 202 StGB.

Gruß,
moro
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 14.01.08, 22:24    Titel: Antworten mit Zitat

häschen hat folgendes geschrieben::
Right, Briefgeheimnis, nicht Post- ..... Verlegen

Genau. "Brief". Nicht Postkarten.
häschen hat folgendes geschrieben::
Ich wollte auch nur sagen: mit verschlossen allein hat das nichts zu tun,

Doch.
häschen hat folgendes geschrieben::
denn das berührt auch Postkarten,

Nein.
Das Strafgesetzbuch hat folgendes geschrieben::
§ 202 Verletzung des Briefgeheimnisses

(1) Wer unbefugt
1. einen verschlossenen Brief oder ein anderes verschlossenes Schriftstück, die nicht zu seiner Kenntnis bestimmt sind, öffnet oder
2. sich vom Inhalt eines solchen Schriftstücks ohne Öffnung des Verschlusses unter Anwendung technischer Mittel Kenntnis verschafft, (...)

häschen hat folgendes geschrieben::
Wird so eine Postkarte , die an mich adressiert ist versehentlich meiner Nachbarin zugestellt, dann kann sie diese zwar lesen, verletzt aber in dem Moment das Briefgeheimnis,

Nein.
häschen hat folgendes geschrieben::
weiss ich noch aus meiner Zeit als Zusteller!)

Für die gilt ja auch das Postgeheimnis. Das macht diese Unterscheidung meines Wissens nicht.
häschen hat folgendes geschrieben::
Wie also muss ein Brief beschaffen sein, damit sein Inhalt unter da Briefgeheimnis fällt?!?

geschlossen Winken
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Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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0Klaus
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2595

BeitragVerfasst am: 16.01.08, 21:42    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

hier geht es nicht um das Brief-/Post-/Fernmeldegeheimnis, sondern den Schutz personenbezogener Daten.

Das Lesen des Briefes dürfte zulässig sein (dient behördl. Zwecken und zwar Prüfung auf Beleidigung/Störung Unterricht).

Vorlesen ist eine Weitergabe von Daten. Das ist unzulässig, da eine gesetzl. Ermächtigung nicht existiert; dies ist auch aus päd. Gründen nicht gerechtfertigt.
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mfg
Klaus
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mitternacht
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 16.01.08, 22:06    Titel: Antworten mit Zitat

0Klaus hat folgendes geschrieben::
Hallo,

hier geht es nicht um das Brief-/Post-/Fernmeldegeheimnis, sondern den Schutz personenbezogener Daten.

Das Lesen des Briefes dürfte zulässig sein (dient behördl. Zwecken und zwar Prüfung auf Beleidigung/Störung Unterricht).

Vorlesen ist eine Weitergabe von Daten.
Nicht unbedingt. Siehe meine bunten Beispiele oben. Die sind datenfrei.
Zitat:
Das ist unzulässig, da eine gesetzl. Ermächtigung nicht existiert;
Die ist nicht erforderlich. Alles was nicht verboten ist, ist erlaubt.
Zitat:
dies ist auch aus päd. Gründen nicht gerechtfertigt.
Nein. Ein Beispiel, wo es aus pädagogischen Gründen gerechtfertigt wäre, habe ich oben gebracht.
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windalf
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 16.01.08, 23:58    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

Die sind datenfrei.

Das würde ich so nicht sagen.
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mitternacht
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 17.01.08, 00:58    Titel: Antworten mit Zitat

windalf hat folgendes geschrieben::
Zitat:

Die sind datenfrei.

Das würde ich so nicht sagen.
Wo sind denn in meinen Beispielen Daten ???
Zitat:
"hör auf mich zu dissen" / "du bis ne plööööde Kuuuuh!" / "mach mich nich laufend an"
"meiner iss länger wie deiner" / "quatsch, ich kann viel weiter pi***"

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windalf
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 17.01.08, 01:06    Titel: Antworten mit Zitat

Adressat wirft Empfänger vor er würde ihn dissen dürfte z.B. Datensatz 1 sein...

Empfänger behauptet daraufhin, dass der Adressat der ersten Bemerkung eine blöde Kuh ist...

Sind für mich Daten. Ich bin allerdings immer wieder froh, wenn ich nicht solches Kraut als Daten vorgesetzt bekomme zum auswerten aber manchmal ist das gar nicht soweit weg davon...
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mitternacht
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 17.01.08, 02:28    Titel: Antworten mit Zitat

windalf hat folgendes geschrieben::
Adressat wirft Empfänger vor er würde ihn dissen dürfte z.B. Datensatz 1 sein...

Empfänger behauptet daraufhin, dass der Adressat der ersten Bemerkung eine blöde Kuh ist...

Sind für mich Daten. Ich bin allerdings immer wieder froh, wenn ich nicht solches Kraut als Daten vorgesetzt bekomme zum auswerten aber manchmal ist das gar nicht soweit weg davon...

Für mich sind das keine "Daten". "Schülerdaten" wären Geburtstag und -ort, Wohnort, Name und Anschrift der Eltern, Personenstand des Schülers oder der Eltern, Telefonnummer(n), Kontostand ....

Klar, wenn da steht " .. erzähls doch in deinem blöden Heim du A****. ... " , dann lägen tatsächlich "Daten" vor, nämlich, dass der Angesprochene eben nicht bei seinen Eltern wohnt.
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0Klaus
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2595

BeitragVerfasst am: 20.01.08, 21:07    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

das BDSG sagt:

Zitat:
(1) Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person (Betroffener).


Dazu gehört mE auch die Tatsache, dass Person A den Text auf dem Zettel geschrieben hat. Sachliches Verhältnis: Person A hat geschrieben "Ich kann den Lehrer nicht leiden." Würde man das nicht so sehen. dürfte die Behörde alle Schreiben von X-Beliebigen Personen veröffentlichen, solange dort die Personendaten geschwärzt sind.
_________________
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windalf
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 21.01.08, 00:47    Titel: Antworten mit Zitat

Daten ist mehr oder weniger alles aus dem sich Informationen gewinnen lassen. Daher gehören auch die von mitternacht zitierten Arten von Dialogen meines erachtens dazu...
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mitternacht
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 21.01.08, 18:52    Titel: Antworten mit Zitat

Na gut - (mehr überredet als überzeugt) -, aber warum sollten Daten, die der Betreffende selbst veröffentlicht, noch irgendwie schützenswert sein? Der Zettel wird schließlich unverschlossen durch die Klasse gereicht, jeder, der ihn in der Hand hält, kann alles lesen. Und durch "Vorlesen" wird das "Publikum" ja nicht vergrößert, es ist dieselbe Klassengemeinschaft, durch deren Hände der Zettel vorher auch schon ging.

Wenn ich in einer der zahllosen "Schüler-Tratsch-Communities" (um jetzt keine Namen zu nennen) lese, dass Schüler X der Meinung ist "Englisch ist ein A****loch und Deutsch sein kleiner Bruder" und Schüler Y das "Hassfach Bio" hat, dann ist das ja auch öffentlich. Und genau mit dieser Argumentation, dass Daten bereits öffentlich sind, hat ja eine Lehrerin den hier zitierten Prozess verloren.
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2595

BeitragVerfasst am: 21.01.08, 19:42    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

nur die Lehrerin war nicht als Empfänger des Zettels gedacht. Was wäre, wenn Person A der Person B auf offener Straße einen offenen Liebesbrief gibt, ein Polizist das sieht und den Zettel einfach mal wegnimmt und laut vorlesen würde.
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