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Verfasst am: 21.01.08, 15:56 Titel: Entgeltliche Rechtsberatung durch Volljuristen o. Zulassung?
Hallo,
folgende Frage.
Darf man als Volljurist nach dem 2. Staatsexamen, aber noch ohne Anwaltszulassung entgeltliche aussergerichtliche Rechtsberatung vornehmen und eine Rechnung schreiben?
Also zum Beispiel Vertragsprüfung/Vertragsgestaltung
Die Frage kam letzens mal am Rande in unserer AG auf und keiner wusste so recht Rat, aber mich würde die Sache interessieren.
Ohne die Weisheit gepachtet zu haben, behaupte ich mal nein.
Denn wenn es möglich wäre, könnte ja jeder (geschäftsmäßige) Rechtsberatung vornehmen.
Ein Problem sehe ich auch in der Haftung. Der zugelassene Anwalt bekommt seine Zulassung auch nur, wenn er eine Versicherung nachweisen kann.
Im Übrigen erfordert § 1 RBerG eine Erlaubnis, sofern man nicht zur Anwaltschaft zugelassen ist (§ 3 Nr. 2 RBerG).
Wobei ja nicht jeder geschäftsmäßige Beratung machen könnte. Durch die Qualifikation als Volljurist, ist man ja eigentlich genauso ausgewiesen wie ein Rechtsanwalt.
Knackpunkt ist eben die Zulassung. Ist diese nur dazu da, um auch Prozesshandlungen für jemand anders vorzunehmen, so dass ein Volljurist generell auch aussergerichtliche Beratung vornehmen kann? Oder ist neben der Prozessvollmacht eben auch gerade die Haftungsfrage entscheidend?
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