Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Kosten einer notariellen Beglaubigung
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Kosten einer notariellen Beglaubigung

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verwaltungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Gast






BeitragVerfasst am: 18.01.05, 15:28    Titel: Kosten einer notariellen Beglaubigung Antworten mit Zitat

Guten Tag !

Ich benötige eine notariell beglaubigte Kopie meiner Examenszeugnisse ( insges. 4 DIN A4 Seiten).
Verlangen alle Notare hier die gleiche Gebühr oder lohnt es sich herumzutelefonieren, um den günstigsten Anbieter auszumachen ?
Nach oben
Norb
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.11.2004
Beiträge: 583

BeitragVerfasst am: 18.01.05, 16:01    Titel: Antworten mit Zitat

Kleiner Tipp:
geh zu eurem Pfarrer, die beglaubigen auch um sonst Winken
_________________
Das Leben ist eine ewiger Kreislauf von Enttäuschungen und Niederlagen, bis man sich nur noch wünscht Flanders wäre tot.

H.J. Simpson
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Gast






BeitragVerfasst am: 20.01.05, 13:14    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für den gutgemeinten Rat, aber die Kopien dienen zur Vorlage bei einer EU-Behörde und müssen gemäß den Vorschriften zwingend notariell beglaubigt sein.
Nach oben
Norb
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.11.2004
Beiträge: 583

BeitragVerfasst am: 20.01.05, 16:05    Titel: Antworten mit Zitat

Geschockt

Tut mir leid... da kenn ich die Preise nicht...

Aber frag doch einfach mal bei ein paar Notaren...
fragen kostet (meistens) nix Winken
_________________
Das Leben ist eine ewiger Kreislauf von Enttäuschungen und Niederlagen, bis man sich nur noch wünscht Flanders wäre tot.

H.J. Simpson
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Rpfl
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.01.2005
Beiträge: 28
Wohnort: Völklingen, Saarland

BeitragVerfasst am: 08.02.05, 11:52    Titel: Antworten mit Zitat

Die Notare sind an die Kostenordnung bzgl. ihrer Kosten gebunden. Also einfach mal nachlesen. Es dürfte sich um die Beglaubigungsgebühr (hab leider zur Zeit keinen Gesetzestext zur Hand) zuzüglich Auslagen (§ 136 KostO) und Mehrwertsteuer (§ 151a KostO) handeln. Alles in allem dürfte es sich also um ca. 25 € handeln.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verwaltungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.