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Verfasst am: 22.01.08, 14:47 Titel: Rückgabe von Weihnachtsgeschenken
Hallo
Ein Kumpel von mir hat zu Weihnachten eine Uhr geschenkt bekommen. Mit dieser Uhr gab es Probleme (Band kratzte) und er wollte sie im Laden reparieren lassen. Nach viel Reibereien zwischen dem Händler und meinem Kumpel will er nun die Uhr zurückgeben. Bekommt man in diesem Fall sein Geld zurück oder muß man sic mit einer Gutschrift begnügen. Wäre dankbar wenn ihr mir den entsprechenden Paragraphen dazu nennen könntet.
Wenn eine Sache einen Mangel aufweißt, der beim Verkauf bestand, hat der Käufer prinzipiel erst mal das Recht auf Mangelbeseitigung (Reparatur), der VK sie ablehnt oder den K unzurechenbar benachteiligen würde, kann der K direkt auf eine Neuware bestehen.
Ist die Nacherfüllung (Reparatur) 2 mal misserfolgreich, hat der K das Recht vom KV zurück zutreten. Dabei muss sich ein K niemals mit einem Gutschein oder sonstigem Müll zufrieden geben, sondern kann sein Geld zurückverlangen.
Die Paragraphen sind §434, §439, §437 und noch ein paar andere die sind aber alle in 437 genannt. (BGB)
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