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Kosten für Email Anfrage?!?!

 
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Sascha2k
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.01.2008
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 22.01.08, 17:02    Titel: Kosten für Email Anfrage?!?! Antworten mit Zitat

Hallo,
vor kurzem habe ich einen Anwalt angeschrieben und etwas rechtliches gefragt. Er hat keine Kosten oder ähnliches angegeben. Nun schreibt er mir das die bisherigen kosten 150 Euro betragen sollte ich mehr fragen haben nur zu....
Muss ich das zahlen?
Wie ist die Rechtslage?

Gruss Bernd Pfeil Geschockt Traurig Traurig
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*C*
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 18.01.2008
Beiträge: 135

BeitragVerfasst am: 22.01.08, 17:07    Titel: Antworten mit Zitat

Hm, also ja, denke ich, da es selbstverständlich ist, dass der Anwalt nicht kostenlos arbeitet....
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Karsten
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 22.01.08, 17:19    Titel: Antworten mit Zitat

Dazu kommt noch der erhöhte Archivierungsaufwand: Für Anfragen aus Email braucht man nämlich Ordner aus Edelstahl. Sehr glücklich

Bin schon wieder wech...
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Sascha2k
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.01.2008
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 22.01.08, 17:20    Titel: Antworten mit Zitat

ja aber dan hätte er das doch sagen müssen oder nicht
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Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 22.01.08, 17:58    Titel: Antworten mit Zitat

Sascha2k hat folgendes geschrieben::
ja aber dan hätte er das doch sagen müssen oder nicht
Was? Das er nicht für umme arbeitet? Geschockt

Verschiebibert ins Anwaltsrecht.
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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Sascha2k
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.01.2008
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 22.01.08, 18:11    Titel: Antworten mit Zitat

ja aber woher weis man das? ihr wisst es ja okay aber einer der bisher nie was damit zu tun hatte... naja ich finds zu hart..
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Seevetaler
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.12.2006
Beiträge: 229

BeitragVerfasst am: 22.01.08, 18:57    Titel: Antworten mit Zitat

Anders gefragt: wenn man zum Friseur geht, muss der Friseur auch vorher sagen, dass er nicht für lau die Haare schneidet?
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Milo
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 1572
Wohnort: Neu-Ulm

BeitragVerfasst am: 22.01.08, 19:42    Titel: Antworten mit Zitat

Naja, so pauschal kann man nicht "ja" sagen.

So weit gebe ich meinen Vorrednern recht: die anwaltlichen Gebühren muss man zahlen.
Da aber keine Gebührenvereinbarung vorliegt:

§ 34 RVG: "[...] Wenn keine Vereinbarung getroffen worden ist, erhält der Rechtsanwalt Gebühren nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts. Wenn der Auftraggeber Verbraucher ist, beträgt die Gebühr für die Beratung oder für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens jedoch jeweils höchstens 250 Euro. § 14 Abs. 1 gilt entsprechend; für ein erstes Beratungsgespräch beträgt die Gebühr jedoch höchstens 190 Euro."

Nach BGB bedeutet, die für ortsansäßige Anwälte für diesen Fall und diesen Streitwert übliche Vergütung. Da sich eine "übliche Vergütung" nach dem neuen 34 RVG wohl bislang kaum ausreichend verfestigt hat, wird man auf die alten RVG-Regeln zurückgreifen, 0,1 bis 1,0 Gebühren, im Regelfall 0,55 bis 1,0 aus dem Gegenstandswert.

Somit kann mangels näherem Sachverhalt nicht gesagt werden, ob man die 150,- € zahlen muss. Irgendeinen Betrag im Bereich bis maximal 250,- € wird B zahlen müssen, wenn er Verbraucher ist.....
_________________
_______________________________________________
"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“

Albert Einstein
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WayneInteressierts
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.07.2007
Beiträge: 1960

BeitragVerfasst am: 23.01.08, 09:34    Titel: Re: Kosten für Email Anfrage?!?! Antworten mit Zitat

Naja, das Meiste ist hierzu ja schon geschrieben worden. Insbesondere das Beispiel "Friseur" verdeutlicht die Sache, dass dieser für's Haareschneiden Geld bekommt (nimmt).

Ähnlich ist's beim Rechtsanwalt:

Sascha2k hat folgendes geschrieben::
,
vor kurzem habe ich einen Anwalt angeschrieben und etwas rechtliches gefragt.


Der bekommt sein Geld eben nicht für's Haareschneiden, sondern für die Beantwortung rechtlicher Fragen.
_________________
Null Komma
***
nix
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Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 23.01.08, 13:17    Titel: Re: Kosten für Email Anfrage?!?! Antworten mit Zitat

Sascha2k hat folgendes geschrieben::
Hallo,
vor kurzem habe ich einen Anwalt angeschrieben und etwas rechtliches gefragt. Er hat keine Kosten oder ähnliches angegeben. Nun schreibt er mir das die bisherigen kosten 150 Euro betragen sollte ich mehr fragen haben nur zu....
Muss ich das zahlen?
Wie ist die Rechtslage?
Gruss Bernd Pfeil Geschockt Traurig Traurig

Netter Versuch, Bernd aka Sascha.
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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