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Verfasst am: 19.01.05, 23:02 Titel: "Auswechseln" des Prüfungsvorsitzenden im Abitur
Ich habe seit längerer Zeit heftige "persönliche Differenzen" mit einem bestimmten Lehrer. Nun habe ich erfahren, dass dieser Lehrer wohl der Prüfungsvorsitzende in den Abiturprüfungen im Fach Politik & Wirtschaft sein wird. Ich möchte mich auf jeden Fall in PoWi prüfen lassen, befürchte aber einen negativen Einfluss auf die Bewertung durch den Vorsitzenden. Habe ich ein Recht darauf, dass für meine Prüfung ein anderer Vorsitzender, den ich für neutral halte, eingesetzt wird?
Man kann den Prüfer - auch den Prüfungsausschussvorsitzenden - ablehnen, wegen Besorgnis der Befangenheit. Wenn man dies möchte, sollte man es tunlichst vor der Prüfung tun, wenn da die Befangenheitsbesorgnis schon besteht, hinterher ist es zu spät, dem Prüfling wird dann entegegengehalten, dass er ja mit einer frühzeitigen Ablehnung das Problem hätte verhindern können.
Natürlich will das wohlüberlegt sein. Wenn man den Prüfer ablehnt, heißt das nämlich nicht, dass der dann auch nicht prüft. Man hat dann halt frühzeitig seine Bedenken vorgebracht, mehr kann man nicht tun. Wenn der Prüfer sagt: "Ich bin aber nicht befangen", prüft er im Zweifel eben doch. Wenn dann die Prüfung nicht bestanden oder mit einem nicht zufriedenstellenden Ergebnis abgeschlossen wird, kann man rechtlich gegen die Prüfung vorgehen (allerdings mit der maximalen Ausbeute eines neuen Prüfungsversuchs).
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 20.01.05, 10:43 Titel:
Zudem ist zu beachten, daß die Beurteilung der Frage, ob "Befangenheit" vorliegt, immer detailliert im Einzelfall vorgenommen werden muß.
Mal als dummes Beispiel:
der Schüler kann bspw. nicht einfach "persönliche Differenzen" durch gezielte Beleidigungen provozieren, nur um einen als strenger Prüfer bekannten Lehrer "auszuschalten". _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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