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Gerichtskosten ?!

 
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Eric78
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.07.2007
Beiträge: 8
Wohnort: Düsseldorf

BeitragVerfasst am: 23.01.08, 09:40    Titel: Gerichtskosten ?! Antworten mit Zitat

Hallo

Hatte einen Mahnbescheid erhalten, der erst an meine alte Anschrift ging, und dann erneut zugestellt wurde an mich. Hatte die Sache wirklich ungewollt vergessen.

Ich habe sofort reagiert, und 460,00 bezahlt. Leider ist die Gegenpartei doch sehr langsam gewesen, und ich habe prompt noch den Vollstreckungsbescheid erhalten. Obwohl ich schon tage vorher von der Gegenseite schriftlich die Zusicherung erhalten habe, das hier nichts weiter geschehen wird. Da ich mich sofort um die Erledigung Kontaktaufnahme und Zahlung gekümmert habe.

Habe dann, was wohl sehr dumm war? Dem Vollstreckungsbescheid wiedersprochen, da ich 6 Tage vorher komplett bezahlt hatte.

Jetzt flattern mir Gerichtskosten in höhe von 320,00 Euro ins Haus. Jetzt werde ich nochmal bestraft.. kann man hier was machen? Ggf. per Anwalt?

Oder hat das Gericht mal wieder Recht und mir bleibt nichts anderes übrig?! Ich habe keine Ahnung was ich machen kann.

Ich könnte Platzen vor Wut Geschockt
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*w*
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 11.10.2006
Beiträge: 2519

BeitragVerfasst am: 23.01.08, 17:07    Titel: Antworten mit Zitat

Liebes FDR-Mitglied,

wie Sie sicher in unserer Juriquette gelesen haben, darf hier keine individuelle Rechtsberatung in einem konkreten Fall erfolgen. Bitte helfen Sie unserem Forum, in dem Sie Ihren Beitrag so umformulieren (in Ihrem Beitrag rechts den Button "edit" anklicken), dass daraus eine allgemeine Fragestellung zur Rechtslage entsteht.

Achten Sie bitte auf diesen Grundsatz bei jedem weiteren Beitrag.

Die Antworter bitten wir darum, auch auf individuelle konkrete Fragestellungen nur mit relevanten Transparenzinformationen (Gesetze, Verordnungen, Urteile, Leitsätze, Informationsquellen, Links usw.) zu antworten. Diese Informationen dienen der Förderung der Rechtskunde bzw. dem allgemeinen Rechtsverständnis.


Es bedankt sich für die Beachtung

Ihr FDR-Moderatorenteam

(Die Eingriffe der Moderatoren bitte ausschließlich im Forum für Mitgliederinformation u. Support kommentieren.)
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Eric78
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.07.2007
Beiträge: 8
Wohnort: Düsseldorf

BeitragVerfasst am: 24.01.08, 08:34    Titel: Gerichtskosten Antworten mit Zitat

Ich suche keine Rechtsberatung zu dieser Sache hier auf der Plattform, mir geht es eher um die Frage, ob ich jetzt wirklich auch noch die Gerichtskosten zahlen muss.

Vielleicht war ja auch mal jemand die Efahrung gemacht, und hat nach erhalt eines MB sofort bezahlt. Und dann den Vollstreckungsbescheid wiedersprochen, weil die Sache ja vor zusendung des VB erledigt wurde.

Gruß Mit den Augen rollen
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