Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Anerkennung Praktikum
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Anerkennung Praktikum

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Schul- und Prüfungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
windalf
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 26.01.08, 16:48    Titel: Anerkennung Praktikum Antworten mit Zitat

Angenommen Studentin A arbeitet seit eh und je 20 Stunden neben dem Studium. (in den Semesterferien 40 Stunden)

DIe Studienordnung des Studienganges schreibt vor, dass ein Praktikum absolviert werden muss. In dem Betrieb in dem Frau A arbeitet könnte Sie die gleiche Stelle auch als Praktikantin absolvieren (dann aber für 0 Euro Bezahlung)

Studentin A versucht nun sich ihr Praktikum anerkennen zu lassen. Allerdings erhält sie nur eine pauschale schriftliche Absage die Praxisordnung würde die Möglichkeit einer nachträgliche Anerkennung nicht vorsehen.

Frage 1) Diese Bemerkung kommt "nur" von einer Sachbearbeiterin. Der Praxisausschuss hat darüber gar nicht entschieden? Wie kann Studentin A erzwingen, dass Sie eine Stellungnahme bzw. Entscheidung vom "Praxisausschuss" erhält?

Frage 2) Angenommen die Entscheidung des Praxisauschusses fällt auch negativ aus, wie kann Studentin A dagegen vorgehen? Muss hierzu erst Widerspruch eingelegt werden? Ist sofort eine Klage möglich. Wenn ja wo muss wie geklagt werden?
_________________
...fleißig wie zwei Weißbrote
0x2B | ~0x2B
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
mitternacht
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 26.01.08, 21:14    Titel: Re: Anerkennung Praktikum Antworten mit Zitat

windalf hat folgendes geschrieben::
Frage 1) Diese Bemerkung kommt "nur" von einer Sachbearbeiterin. Der Praxisausschuss hat darüber gar nicht entschieden? Wie kann Studentin A erzwingen, dass Sie eine Stellungnahme bzw. Entscheidung vom "Praxisausschuss" erhält?
Vermutlich gar nicht. Möglicherweise will das Praktikantenamt die Stellen vor Praktikumsbeginn prüfen. Es ist nämlich schon vorgekommen, dass einer eine "Gefälligkeitsbescheinigung" von einer Schlosserei für das Gießereipraktikum bekommen hat, und in dem Betrieb gab es gar keine Gießerei Traurig . Wenn es in der Studienordnung (oder Praktikumsordnung) eine eindeutige Regelung gibt, dann ist vermutlich die Sachbearbeiterin befugt, das alleine durchzuentscheiden. Genauso, wie die Verkäuferin "durchentscheiden" dar, dass einem 15-jährigen die Wodkaflasche nicht verkauft wird - da braucht man keinen IHK-Bescheid für.

Zitat:
Frage 2) Angenommen die Entscheidung des Praxisauschusses fällt auch negativ aus, wie kann Studentin A dagegen vorgehen? Muss hierzu erst Widerspruch eingelegt werden? Ist sofort eine Klage möglich. Wenn ja wo muss wie geklagt werden?
Vermutlich muss gegen die Studien- oder Praxisordnung geklagt werden. Was steht denn da zu dem Thema drin "ist nicht möglich" oder was sonst?
Zuständig sind Verwaltungsgerichte.
_________________
mitternächtliche Grüße.


Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser. Teufel-Smilie

Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
windalf
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 27.01.08, 13:50    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

Vermutlich gar nicht. Möglicherweise will das Praktikantenamt die Stellen vor Praktikumsbeginn prüfen.

Das kann das Problem nicht sein. Das "Praktikantenamt" könnte die Stelle auch jetzt noch prüfen und besuchen. Es wird da ja weiterhin gearbeitet. Der Unterschied zwischen einer Praktikumsbescheinigung und einen Zwischenzeugnis liegt dann einzig und alleine in der Überschrift (und in der Bezahlung).
_________________
...fleißig wie zwei Weißbrote
0x2B | ~0x2B
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Schul- und Prüfungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.