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Straftat?

 
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Piratte
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.01.2006
Beiträge: 124
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 26.01.08, 00:54    Titel: Straftat? Antworten mit Zitat

Person A hat sich aufgrund von Kaufsucht stark verschuldet. Um aktuelle Ausgaben zahlen
zu können kauft A auf Rechnung verschiedene Waren bei Versandhaus B. Diese werden
anschließend weiterverkauft, aber bei B nie bezahlt, weil ja kein Geld da ist.

Was tun?
_________________
Nur das Genie beherrscht das Chaos!
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*w*
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 11.10.2006
Beiträge: 2519

BeitragVerfasst am: 26.01.08, 01:08    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo..

Da es sich hierbei um eine anerkannte Krankheit handelt, wären wohl vor allem folgende Dinge zu raten:

*Psychiater
*Schuldenberater

Beste Grüße

wolf25
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 26.01.08, 09:21    Titel: Antworten mit Zitat

man könnte durchaus an einen betrug denken:

die täuschung liegt darin, dem versandhaus zu suggerieren, dass man die bestellung auch bezahlt,

es kommt zu einer vermögensverfügung zu gunsten des bestellers,

bei nichtbezahlung auch zum vermögensschaden.

rechtswidrige bereicherungsabsicht (+)
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Milo
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 1572
Wohnort: Neu-Ulm

BeitragVerfasst am: 26.01.08, 12:06    Titel: Re: Straftat? Antworten mit Zitat

Piratte hat folgendes geschrieben::

Was tun?


Mit Ratenzahlungen an B beginnen. Macht sich im Rahmen der Schadenswidergutmachung als Strafmilderungsgrund immer gut, wenn man damit nicht erst beginnt, wenn die Anklageschrift zugestellt wird.
_________________
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"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“

Albert Einstein
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Piratte
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.01.2006
Beiträge: 124
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 27.01.08, 15:07    Titel: Antworten mit Zitat

ok, danke für die Info.
Wie ist es, wenn dann Privatinsolvenz beantragt wird. Gehen diese Beträge dann in die
Insolvenz und Restschuldbefreiung ein oder bleiben die Schulden dann auch noch nach den 6 Jahren?
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Nur das Genie beherrscht das Chaos!
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 27.01.08, 15:14    Titel: Antworten mit Zitat

fraglich ist eher, ob bei der vorgeschichte überhaupt eine restschuldberfreiung erteilt würde...
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G4711
Gast





BeitragVerfasst am: 27.01.08, 15:20    Titel: Antworten mit Zitat

Piratte hat folgendes geschrieben::
ok, danke für die Info.
Wie ist es, wenn dann Privatinsolvenz beantragt wird. Gehen diese Beträge dann in die
Insolvenz und Restschuldbefreiung ein oder bleiben die Schulden dann auch noch nach den 6 Jahren?
Schulden aus Straftaten bleiben unberücksichtigt und bleiben (natürlich!) bestehen...§ 302 InsO
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