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Verfasst am: 26.01.08, 13:43 Titel: Zahlungsverweigerung einer Rechnung
Wie ist die Rechtslage, wenn jemand sich weigert Rechnungen zu zahlen, trotz x Aufforderungen und Mahnungen ?
Welchen Bereich derStrafbarkeiten bzw. Straftat könnte dort zutreffen?
Was sagt die Rechtslage ?
Würde mich auch mal interessieren, da wohl ein Anwalt gegen A ein Strafverfahren eingeleitet hat, da er den Mahnbescheid widersprochen hat.
Der Mahnbescheid war nciht gerechtfertigt da nie eine Rechnung zugestellt wurde und nun steht auf dem schreiben vom Anwalt im Betreff "Strafverfahren" wegen 80Euro.
wenn sich ihre aussage auf diese frage http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=137469 bezieht, dann sollten sie vielleicht mal darüber nachdenken, immer alle fakten wahrheitsgemäß anzugeben, da ihre fragen sonst selbstverständlich nicht zutreffend beantwortet werden können.
wenn sich ihre aussage auf diese frage http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=137469 bezieht, dann sollten sie vielleicht mal darüber nachdenken, immer alle fakten wahrheitsgemäß anzugeben, da ihre fragen sonst selbstverständlich nicht zutreffend beantwortet werden können.
grüße von einem leicht genervten moderator...
Ich kann doch ncihts dafür, das sie nicht richtig lesen?
wenn sich ihre aussage auf diese frage http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=137469 bezieht, dann sollten sie vielleicht mal darüber nachdenken, immer alle fakten wahrheitsgemäß anzugeben, da ihre fragen sonst selbstverständlich nicht zutreffend beantwortet werden können.
grüße von einem leicht genervten moderator...
Ich kann doch ncihts dafür, das sie nicht richtig lesen?
Ich habe es so angegeben wie es ist.
hmmmmmmmmmmm.
Ich kann aber in dem von @spraadhans verlinkten "Fred" auch nichts rauslesen, dass
Fredshdrink oben hat folgendes geschrieben::
da wohl ein Anwalt gegen A ein Strafverfahren eingeleitet hat, da er den Mahnbescheid widersprochen hat.
bezüglich welchen straftatbestandes hat denn der anwalt 'ein strafverfahren eingeleitet'?
Das weiß ich leider nicht, es steht nur im Betreff Strafverfahren.
Wie ich schon sagte, ist er der Meinung, das der Mahnbescheid widersprochen wurde da eine Freiheitsstrafe verhängt wurde und man wohl davon ausgeht, das die Person alles egal ist, das ist aber totaler quatsch.
wenn sich ihre aussage auf diese frage http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=137469 bezieht, dann sollten sie vielleicht mal darüber nachdenken, immer alle fakten wahrheitsgemäß anzugeben, da ihre fragen sonst selbstverständlich nicht zutreffend beantwortet werden können.
grüße von einem leicht genervten moderator...
Ich kann doch ncihts dafür, das sie nicht richtig lesen?
Ich habe es so angegeben wie es ist.
hmmmmmmmmmmm.
Ich kann aber in dem von @spraadhans verlinkten "Fred" auch nichts rauslesen, dass
Fredshdrink oben hat folgendes geschrieben::
da wohl ein Anwalt gegen A ein Strafverfahren eingeleitet hat, da er den Mahnbescheid widersprochen hat.
*nurmalsofrag*: die Catja
___
edit: @spraadhans war schneller
Dann hab ich das wohl vergessen, dann weißt du es jetzt.
ihre rechtskenntnisse in allen ehren aber bei einem widerspruch gegen einen gerichtlichen mahnbescheid interessiert das motiv der 'widerspruchseinlegung' erstmal nicht, dafür hat ja dann das gericht zu entscheiden.
und als beschuldigter einer straftat erhalten sie am ehesten von der staatsanwaltschaft post und nicht von einem rechtsanwalt der zivilrechtlichen gegenseite.
ihre rechtskenntnisse in allen ehren aber bei einem widerspruch gegen einen gerichtlichen mahnbescheid interessiert das motiv der 'widerspruchseinlegung' erstmal nicht, dafür hat ja dann das gericht zu entscheiden.
und als beschuldigter einer straftat erhalten sie am ehesten von der staatsanwaltschaft post und nicht von einem rechtsanwalt der zivilrechtlichen gegenseite.
Mag sein, aber fakt ist im Betreff steht Strafverfahren.
Kann ja sein das es ein Schreibfehler ist, oder aber wie gesagt, er ist der Meinung das Person a extra nciht bezahlt wegen Freiheitsstrafe. Das ist aber wie gesagt blödsin, da die eh zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Es steht ja richtig drin im Brief "das davon auszugehen ist, das sie den Mahnbescheid widersprochen haben, da beim Amtsgericht ... eine Freiheitsstrafe gegen sie verhängt wurde.
Sorry aber was ist das für eine Logik?
Ich würde es ja einsehen wenn jemand Lebenslänglich bekommt, dann ist den alles egal, aber doch nicht bei einer Bewährungsstrafe, das kann und möchte ich nciht nachvollziehen können.
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