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A möchte Schulden eintreiben

 
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Lumen
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.01.2008
Beiträge: 32
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 28.01.08, 08:45    Titel: A möchte Schulden eintreiben Antworten mit Zitat

Zuerst einmal: nach 15 Minuten tiefen Grübelns, in welches Forum das Schuldrecht bzw. allgemeine moralische Grundsätze gehören habe ich mich entschieden wieder einmal eine (natürlich rein fiktive) Situation zur allgemeinen Behandlung darzustellen.

A und B sind Freunde. Schon seit vielen Jahren kennen sie sich durch ihre zahlreichen zufälligen Begegnungen, sei es nachts auf dem Weg nach Hause oder auch mitten im Wald. B leiht sich immer wieder von A Geld. "Ich steht zu meinem Wort". Über die Jahre haben sich so Schulden angehäuft, es müssten gut 100,- sein. Auch hat B immer wieder versprochen, für die langen Wartezeiten und duldsame Freundschaft aufzukommen, er verspricht immer wieder zusätzliche Zahlungen, sodass es, wenn es nach seinem Wort geht, schon gut 400,- "Schulden" sein müssten.
Nun hat A langsam genug von diesen immerwährend spontanen und zufälligen Begegnungen, er weiß wo B (derzeit) wohnt und möchte, zunächst vergeblich, sein Geld endlich zurück haben. Auch der Adoptivvater von B (welcher den Traditionen seiner eigentlichen indianischen Vorfahren folgt), ein recht wohlhabender Mann, ist A schon länger bekannt. Er hat sogar die aktuellste Handy-Nummer, kann B aber nicht erreichen. In letzter Zeit macht sich A immer wieder die Mühe, zu B zu fahren und dort Sturm zu klopfen, fühlt sich aber dann hilflos da B ja nie Geld zu haben scheint (und anscheinend depressiv ist, weil ihm die Nerven wegsterben- wofür er eine Art Frührente erhält).

Würde A ein Schuldschein weiterhelfen?
Müsste B, moralisch gesehen, die Kosten zur Bezahlung des gewalttätigen inoffiziellen Geldeintreibers auch übernehmen?
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report
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Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 3541
Wohnort: Im schönen Rheintal

BeitragVerfasst am: 28.01.08, 23:05    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Müsste B, moralisch gesehen, die Kosten zur Bezahlung des gewalttätigen inoffiziellen Geldeintreibers auch übernehmen?


Geschockt
Aber hallo.....was ist denn mit den
Zitat:
allgemeine moralische Grundsätze
?

Zunächst sollte man einmal die rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, also z.B. einen Mahnbescheid beantragen.
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Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 28.01.08, 23:14    Titel: Antworten mit Zitat

Für den Mahnbescheid braucht man Nachweise für die Forderungen, Verzug des Schuldners... Mit gewalttätigen Eintreibern ist es unbürokratischer... nur strafbar... und nicht moralisch.
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Lumen
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Anmeldungsdatum: 19.01.2008
Beiträge: 32
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 29.01.08, 00:07    Titel: Antworten mit Zitat

gehen wir davon aus A schneit bei B vorbei und bringt ihn dazu einen Schuldschein zu unterschreiben.. müsste dieser außer Datum, Summe, Namen und Unterschrift noch eine weitergehende Form aufweisen?

Was kann A dann mit dem Wisch anfangen?

Und ist es nicht auch unmoralisch die Güte eines langjährigen Freundes zu missbrauchen indem man sein Wort nicht einhält und seine Schulden nicht von sich aus begleicht?

@ report & l-user
Danke für die bisherigen Antworten :>
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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 29.01.08, 00:32    Titel: Antworten mit Zitat

Lumen hat folgendes geschrieben::
1) Was kann A dann mit dem Wisch anfangen?

Und ist es nicht auch unmoralisch die Güte eines langjährigen Freundes zu missbrauchen indem man sein Wort nicht einhält und seine Schulden nicht von sich aus begleicht?
1) Eventuell nichts, siehe § 821 BGB.
2) Doch, aber das sind höchstens Betrüge. Ich finde das nicht so schlimm wie Gewalttätigkeit, Bedrohung, halbräuberische Erpressung u.ä.
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Lumen
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Anmeldungsdatum: 19.01.2008
Beiträge: 32
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 29.01.08, 01:10    Titel: Antworten mit Zitat

Fragt sich was da überhaupt sinnvoll und rechtens wäre. Liebevolles Zureden und Appelieren an die möglicherweise latent vorhandene Moral? ^^
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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 29.01.08, 01:43    Titel: Antworten mit Zitat

Nicht wieder Geld geben, wenn sich der Freund als unzuverlässig erwiesen hat Auf den Arm nehmen. Hier wurde das Geld mehrmals gegeben, wenn ich richtig verstanden habe. Und so geben, dass man es auch nachweisen kann, um später ggf. einklagen zu können.
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mwjm
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Anmeldungsdatum: 06.03.2007
Beiträge: 927
Wohnort: Hauptstadtspeckgürtel

BeitragVerfasst am: 29.01.08, 07:34    Titel: Antworten mit Zitat

I-user hat folgendes geschrieben::
Für den Mahnbescheid braucht man Nachweise für die Forderungen, Verzug des Schuldners...
Nein, das braucht man für den Mahnbescheid noch nicht, erst für den Fall eines streitigen Verfahrens.
Lumen hat folgendes geschrieben::
gehen wir davon aus A schneit bei B vorbei und bringt ihn dazu einen Schuldschein zu unterschreiben.. müsste dieser außer Datum, Summe, Namen und Unterschrift noch eine weitergehende Form aufweisen? Was kann A dann mit dem Wisch anfangen?
Ein Schuldschein stellt ein abstraktes Schuldanerkenntnis dar und hilft dem A aus seiner Klemme heraus: daß er nämlich bisher nichts schriftliches über ausgereichten Darlehen hatte. Kündigt A dann auch noch die Darlehen schriftlich, dann steht einer gerichtlichen Geltendmachung nichts mehr im Wege.
P.S.: Für moralische Enttäuschungen ist dieses Forum nicht zuständig.
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Falsche Urteile sind schlimm. Schlimmer sind Anwälte, die das nicht erkennen.
War mein Beitrag hilfeich? Falls ja, ein KLICK auf die grünen Punkte wäre nett.
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I-user
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 30.01.08, 00:44    Titel: Antworten mit Zitat

mwjm hat folgendes geschrieben::
I-user hat folgendes geschrieben::
Für den Mahnbescheid braucht man Nachweise für die Forderungen, Verzug des Schuldners...
Nein, das braucht man für den Mahnbescheid noch nicht, erst für den Fall eines streitigen Verfahrens.
Ok, ich meinte, dass ein Mahnantrag ohne Forderungs- und Schuldnerverzugsnachweise nicht sinnvoll ist. Es sei denn, man hofft, dass der Schuldner aus irgendwelchen Gründen keinen Widerspruch einlegt.
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