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Verfasst am: 24.01.08, 07:03 Titel: Einspruch bei Bußgeldern
Hallo!!
1.was passiertmit einem der ein Eispruch einlegt bei einem Bußgeld mit Bild, auch jemand hätte der die Punkte übernehmen würde. Es dann aber zu einer gerichtsverhandlung kommt.
und Dann vor der verhandlung ein schreiben aufsetzt das er es doch was.
Kosten, Strafen????
2. Was ist wenn die Polizei jemanden beschuldigt, wärend der Fahrt telefoniert zu haben?
Man es aber nicht gemachthat? Es kommt zu einer verahndlung. Kommt man überhaupt gegen zwei polizisten an? oder soll man lieber die schuld eingestehen obwohl man es nicht war?
und Dann vor der verhandlung ein schreiben aufsetzt das er es doch was.
Also die Tat zugibt? Dann sollte derjenige gerade bei Straßenverkehrssachen mit festen Bußgeldern darüber nachdenken, seinen Einspruch zurückzuziehen. Dann entfallen nämlich die Gerichtsgebühren.
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