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Gerichtskosten verhandelbar?

 
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opfer_99
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Anmeldungsdatum: 21.12.2005
Beiträge: 214

BeitragVerfasst am: 30.01.08, 10:23    Titel: Gerichtskosten verhandelbar? Antworten mit Zitat

Guten Morgen Forum,

der Schuldner A hat noch die Kosten einer Gerichtsverhandlung offen. Zu diesen Kosten wurde bereits die EV abgegeben, das Gericht erkennt anhand des Vermögensverzeichnis und der Lebensumstände das auf lange sicht beim Schuldner keine Erfolgreiche Vollstreckung getätigt werden kann.

Wie stehen die Chance für den Schuldner dem Gericht mit 50 - 60 % der HF den Vorgang zu schließen?

Unterstellen wir mal das die Forderung in 2005 entstanden ist.

Hat jemand dazu Erfahrungen?
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mwjm
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Anmeldungsdatum: 06.03.2007
Beiträge: 927
Wohnort: Hauptstadtspeckgürtel

BeitragVerfasst am: 30.01.08, 15:23    Titel: Re: Gerichtskosten verhandelbar? Antworten mit Zitat

opfer_99 hat folgendes geschrieben::
Wie stehen die Chance für den Schuldner dem Gericht mit 50 - 60 % der HF den Vorgang zu schließen?
M.E. stehen die Chancen nicht schlecht, sofern das Gericht glaubt, daß dem Schuldner von Dritter Seite zur Verfügung gestellt wurde (ohne darauf Anspruch zu haben). Andernfalls dürfte die Justizverwaltung sich eher wie jeder andere verhalten: das Geld nehmen und abwarten, was in Zukunft noch kommt. Verjähren dürfte da ja kaum etwas.
_________________
Falsche Urteile sind schlimm. Schlimmer sind Anwälte, die das nicht erkennen.
War mein Beitrag hilfeich? Falls ja, ein KLICK auf die grünen Punkte wäre nett.
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Bob Loblaw
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.06.2007
Beiträge: 1258

BeitragVerfasst am: 30.01.08, 19:27    Titel: Antworten mit Zitat

Das Prozedere richtet sich danach welches Bundesland betroffen ist. Für NRW z.B.

http://www.datenbanken.justiz.nrw.de/pls/jmi/jvv_proc_bestand?v_bes_id=841
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opfer_99
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Anmeldungsdatum: 21.12.2005
Beiträge: 214

BeitragVerfasst am: 30.01.08, 20:11    Titel: Antworten mit Zitat

Herzlichen Dank für die Info, das gibt ne Menge Lesestoff.

Wenn ein Schuldner zu den Kosten (nicht Strafe) welche ein Landes- oder Oberlandesgericht verfügt hat, einen Vergleich anbieten möchte, darf er das selber oder geht das wieder nur über einen Anwalt? (Landgericht = Anwaltszwang?)

Wie verhält sich das bei einer Strafe, welche ein Landgericht verhängt hat ?

Schon jetzt danke für die Info
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