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Mahnbescheid gegen Limited sinnlos?

 
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jonas82
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Anmeldungsdatum: 13.08.2005
Beiträge: 401

BeitragVerfasst am: 24.01.08, 16:25    Titel: Mahnbescheid gegen Limited sinnlos? Antworten mit Zitat

Hallo,

bringt es eigentlich was (rein fiktiver Fall) einen Mahnbescheid an eine Limited mit Sitz in Deutschland zu schicken?

Also eine selbständige Niederlassung in Deutschland und keine Briefkastenfirma in England...
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report
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 3541
Wohnort: Im schönen Rheintal

BeitragVerfasst am: 24.01.08, 17:13    Titel: Antworten mit Zitat

Kein Problem.
Die Limited ist dann auch in Deutschland beim Registergericht eingetragen und wird auch in D steuerlich geführt.
_________________
Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
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mwjm
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.03.2007
Beiträge: 927
Wohnort: Hauptstadtspeckgürtel

BeitragVerfasst am: 25.01.08, 08:13    Titel: Antworten mit Zitat

Abgesehen davon bleibt es natürlich fraglich, ob die Forderung bezahlt werden kann. Dieses Problem stellt sich aber bei jedem Schuldner.
_________________
Falsche Urteile sind schlimm. Schlimmer sind Anwälte, die das nicht erkennen.
War mein Beitrag hilfeich? Falls ja, ein KLICK auf die grünen Punkte wäre nett.
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Winfried M.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.03.2007
Beiträge: 205

BeitragVerfasst am: 29.01.08, 14:23    Titel: Verantwortlicher Antworten mit Zitat

Hallo,

aus eigener Erfahrung gegen die Ltd.

Hat der Ltd.-Director seinen Wohnsitz in D, ist er also voll haftbar.
Im HRB steht auch die Geldeinlage der Ltd.

So einige Ltd. gehen nach oder zur Erfüllung von Gewährleistungsansprüchen oft "hopps".

Meine künftigen Vertragspartner sind auf keinen Fall mehr Firmen in der Rechtsform einer Ltd., weil ich ausschließlich negative Erfahrungen machen musste. Leider war beim letzten (nur dieser Streit endete vor Gericht!) nicht die Rechtsform im Angebot ersichtlich. Ich habe öfters den "Chef" gefragt, warum denn das so sei. Leider kam keine richtige Auskunft. Wer also positive Erfahrungen hat, Glückwunsch, hätte ich auch gerne gehabt (wobei ich aber Firmen als Ltd. nicht automatisch alle über einen Kamm scheren will!).

Die Aussage eines Mitarbeiters der Ltd., man sei doch im Streifall nicht in der Haftung, hat sich als Irrglauben herausgestellt. Dt. Recht nach BGB gilt halt auch für eine engl. Ltd.

nochwas: Man muss mal versuchen, die Geschäftsnamen (auch die bürgerlichen) beim Insolvenzgericht im Internet einzugeben! Dann wusste ich auch Bescheid ....

Grüsse, Win
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