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überlassung von Autoradiocodes gegen Geld straftbar?

 
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mlmgv
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Anmeldungsdatum: 28.06.2007
Beiträge: 171
Wohnort: Marienburg

BeitragVerfasst am: 01.02.08, 10:05    Titel: überlassung von Autoradiocodes gegen Geld straftbar? Antworten mit Zitat

Ist es erlaubt kommerziell auf Anfrage durch Vorgabe der Serialnummer des Autoradios den richtigen Code einem Anfragenden gegen Geld zu überlassen?

Ist es erlaubt derlei Software - die solche Codes automatisch zur Verfügung stellen kann - anzubieten?

Denkanstoss:

Autoradiocodes können vergessen werden, Autohändler können gebrauchte Autos einkaufen, wobei die Codes der Radios unbekannt bleiben...

Andererseits kann dieses Wissen auch missbraucht werden und der eingentliche Sinn des "Diebstahlschutzes" doch umgangen werden....
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dr-oetker
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.03.2007
Beiträge: 334
Wohnort: Randersacker bei Würzburg

BeitragVerfasst am: 01.02.08, 16:11    Titel: Re: überlassung von Autoradiocodes gegen Geld straftbar? Antworten mit Zitat

mlmgv hat folgendes geschrieben::
Ist es erlaubt kommerziell auf Anfrage durch Vorgabe der Serialnummer des Autoradios den richtigen Code einem Anfragenden gegen Geld zu überlassen?

Wenn dem Anfragenden das Autoradio gehört, wohl nicht. Ansonsten fällt das ganze vermutlich unter § 202a StGB

Ob man eine entsprechende Software vertreiben darf, k.A.
_________________
Korrigiert mich einfach, wenn ich falsch liege Winken
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maltem
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Anmeldungsdatum: 10.01.2007
Beiträge: 98

BeitragVerfasst am: 01.02.08, 16:43    Titel: Antworten mit Zitat

Ich bin mir nicht wirklich sicher, ob §202a bzw §202c StGB da greift, dabei geht es ja um Daten, die man sich durch Überwinden einer Zugangssicherung verschafft, nicht um irgendwelche Sicherungsmechanismen selbst.

Ich hätte da noch den §257 StGB im Angebot.

Ich denke, der Betreiber eines solchen Dienstes sollte sich auf jeden Fall absichern, indem er sich einen Kaufbeleg vorlegen und/oder sich die Personalien des Auftraggebers geben lässt. Der Verdacht, dass es sich bei solchen Radios um Diebesgut handelt, ist ja nicht völlig von der Hand zu weisen.

Analog: Ein Schlüsseldienst überprüft auch die Identität des Auftraggebers wenn er eine Tür oder einen Tresor öffnet.
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JoWoo
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 26.01.2008
Beiträge: 114

BeitragVerfasst am: 01.02.08, 17:21    Titel: Antworten mit Zitat

maltem hat folgendes geschrieben::


Analog: Ein Schlüsseldienst überprüft auch die Identität des Auftraggebers wenn er eine Tür oder einen Tresor öffnet.


Sind sie sich da sicher? Im TV wurden schon öfter mal test gemacht und es wurde kein Ausweiß verlangt.

Das mit den Radiocode ist eigentlich ziemlich simpel. Es gibt Unicode für fast jedes Radio und mit ein wenig suchen, findet man die im Netz auch von alleine.
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