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MISST GEBAUT

 
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hoolagan
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.12.2007
Beiträge: 38

BeitragVerfasst am: 29.01.08, 16:39    Titel: MISST GEBAUT Antworten mit Zitat

tag!
ich habe heute einen urlaub gebucht am 1-10.10
jetzt ist mir eingefallen,dass ich zu der zeit den wehrdienst antreten muss!

kann ich die Hotelbuchung bzw den Flug(also alles) stornieren???

lg!


Zuletzt bearbeitet von hoolagan am 29.01.08, 17:38, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Starwars2001
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.11.2005
Beiträge: 577

BeitragVerfasst am: 29.01.08, 16:51    Titel: Antworten mit Zitat

Wie wäre es mal beim Reiseveranstalter anzurufen?
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hoolagan
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.12.2007
Beiträge: 38

BeitragVerfasst am: 29.01.08, 17:14    Titel: Antworten mit Zitat

muss da zum wehrdienst!
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maconaut
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 3479

BeitragVerfasst am: 29.01.08, 17:18    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Wie wäre es mal beim Reiseveranstalter anzurufen?

Zitat:
muss da zum wehrdienst!


Hä?

Also stornieren kann man fast alles - fragt sich nur, wie hoch die Stornokosten sind. Und wenn der Einberufungsbescheid schon VOR der Reisebuchung bekannt war, wird man sich selbst mit einer Reiserücktrittskostenversicherung nicht vor der Zahlung der Stornokosten drücken können. Es sei denn, der Veranstalter ist kulant - und dazu müsste man ihn mal freundlich kontaktieren.

Und dann heißt es: Reisen mit Y-Tours - "Wir buchen, Sie fluchen" ... Sehr böse
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nce
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 963
Wohnort: Halle/Saale

BeitragVerfasst am: 03.02.08, 10:15    Titel: Antworten mit Zitat

Die Frage scheint dahin zu gehen, ob es bei Reisebuchungen ein allgemeines Rücktrittsrecht gibt - dazu noch ein paar Hintergrundinformationen:

a) ein allgemeines kostenloses Rücktrittsrecht gibt es - wie fast überall im Geschäftsleben - bei Reisebuchungen nicht.

b) für das Rücktrittsrecht des Reisenden gibt es sogar einen eigenen Paragrafen im BGB, der recht klar formuliert ist und deshalb zitiert sei:

BGB §651i hat folgendes geschrieben::
(1) Vor Reisebeginn kann der Reisende jederzeit vom Vertrag zurücktreten.
(2) Tritt der Reisende vom Vertrag zurück, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Er kann jedoch eine angemessene Entschädigung verlangen. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann.
(3) Im Vertrag kann für jede Reiseart unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und des durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen gewöhnlich möglichen Erwerbs ein Vomhundertsatz des Reisepreises als Entschädigung festgesetzt werden.


Abs. 3 will nichts anderes sagen, als dass der Reiseanbieter für seine Entschädigung so genannten "Stornogebühren" in den Vertrag schreiben kann, die sich in Prozent vom Reisepreis berechnen.

c) Der zitierte Paragraf bezieht sich auf Reisebuchungen, also wenn man (mehr oder weniger) alle Reiseleistungen "aus einer Hand" bekommt. Hat man sich die Reise selber zusammengestellt, z.B. Flug auf airlinexyz.com gebucht und Hotel auf irgendeinhotel.com, kommen ggf. andere Gesetze zur Anwendung - in aller Regel gilt aber auch dort:
Code:
Stornokosten = Reisepreis - ersparte Aufwendungen des Anbieters


Natürlich kann sich das alles etwas verkomplizieren, wenn die Vertragspartner auf der anderen Seite der Erde sitzen und die Rechnung mit Kreditkarte beglichen wurde Geschockt

Fazit:

Stornieren kann man alles, aber sicher nicht kostenlos - es sei denn, der Anbieter ist, wie bereits gesagt, kulant.
_________________
"Der Verwender von AGB muss sich nicht genauer ausdrücken als der Gesetzgeber." (AG Ludwigsburg 4 C 2111/06)
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