Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Notenerteilung - Bewertung
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Notenerteilung - Bewertung

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Schul- und Prüfungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
diekirsche
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.07.2007
Beiträge: 63

BeitragVerfasst am: 18.10.07, 13:26    Titel: Notenerteilung - Bewertung Antworten mit Zitat

Hallo,

wie kommt es zur Bewertung von Schulnoten?

z.B. bei einer Englischarbeit 4. Klasse Grundschule Niedersachsen sind 34 Punkte zu erzielen.

Wie ist hier dann die Notenverteilung durchzuführen.

34 Punkte - klar - eine Note 1
0 Punkte - nehme ich mal an, Note 6

Bei welchen erreichten Punkten gibt es dann die anderen Noten?
Gibt es da irgendwelche Festlegungen - soundsoviel % erreichte Punkte = die und die Note?

Ich danke schon mal für eine Erklärung.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
larissa 12
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.03.2006
Beiträge: 150

BeitragVerfasst am: 18.10.07, 19:32    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

das ist nicht einheitlich festgelegt. Grundsätzlich liegt es im Ermessen des Lehrers, teilweise gibt es Absprachen an den Schulen. Für Prüfungen "von oben" liegt die Bewertungsgrundlage bei.

Larissa
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ufer_der_nacht
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.09.2006
Beiträge: 46

BeitragVerfasst am: 13.02.08, 13:21    Titel: Antworten mit Zitat

In der Regel legt das die Fachkonferenz des betreffenden Faches fest.
Auf der Grundlage der VV Leistungsbewertung heißt das in der Regel:
in %
100-95 / 1
94 -80 / 2
79 - 60 /3
59 -40 /4
39 - 16 / 5
<16 /6
MfG, UDN
_________________
-die Hoffnung stirbt zuletzt-
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
mitternacht
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 13.02.08, 15:51    Titel: Re: Notenerteilung - Bewertung Antworten mit Zitat

diekirsche hat folgendes geschrieben::
Hallo,

wie kommt es zur Bewertung von Schulnoten?

z.B. bei einer Englischarbeit 4. Klasse Grundschule Niedersachsen sind 34 Punkte zu erzielen.

Wie ist hier dann die Notenverteilung durchzuführen.
So, wie es die Fachkonferenz festgelegt hat.

Zitat:
34 Punkte - klar - eine Note 1
0 Punkte - nehme ich mal an, Note 6
Klingt plausibel, vorausgesetzt das Notenspektrum ist nicht auf 5 Noten eingegrenzt: Das gibt es auch.

Zitat:
Bei welchen erreichten Punkten gibt es dann die anderen Noten?
Gibt es da irgendwelche Festlegungen - soundsoviel % erreichte Punkte = die und die Note?

Ich danke schon mal für eine Erklärung.
Der einfachste Schlüssel ist der lineare:
0 bis 1/6 der Gesamtpunktzahl wäre eine Note 6;
bis 1/3 wäre 5
bis 1/2 wäre 4
bis 2/3 wäre 3
bis 5/6 wäre 2
und der Rest 1. (Der gilt z. B. bei uns in Mathematik und den Naturwissenschaften)

In den Sprachen wird eher der 20-20-15-15-15-15 Notenschlüssel verwendet; (heißt: Bis 20 % die 6; bis 40 % die 5; bis 55 % die 3 und dann in 15-%-Schritten weiter) oder aber auch der 25-25-20-15-10-5 Notenschlüssel.
In einigen Fächern (Wirtschaft z. B.) gibt es einen "Fehlerpunkte"-Schlüssel. Bei 0 -3 Fehlerpunkten die 1
4 - 6 Fehlerpunkte die 2 u.s.w.
_________________
mitternächtliche Grüße.


Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser. Teufel-Smilie

Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Schul- und Prüfungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.