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in einer Schule ist es verboten, Handys eingeschaltet zu haben; nach der Schulordnung müssen Lehrkräfte diese einen Tag einsammeln. Eine Lehrkraft beschließt jedoch, die Dauer zu verlängern, bspw. auf 10 Tage, und sagt der Klasse (sowie möglichen Erziehungsberechtigten) dies vorher. Ist so etwas rechtens? Wenn es in der Schulordnung steht, leuchtet mir ein, dass eingesammelt werden muss; aber sind 7,8,9 oder 10 Tage denn noch angemessen, und ändert es etwas an der Sachlage, wenn eine Lehrkraft dies vorher ankündigt?
Anmeldungsdatum: 19.03.2006 Beiträge: 765 Wohnort: bei Berlin
Verfasst am: 07.02.08, 00:09 Titel:
Vielleicht hat ja die verlängerte "Einziehungs"-Dauer den gewünschten Effekt, dass die Schüler tatsächlich ihre Handys nicht mehr während des Schulbesuchs einschalten
Es soll übrigens auch Menschen geben, die gänzlich OHNE Handy leben und dies auch überleben ...
Es soll übrigens auch Menschen geben, die gänzlich OHNE Handy leben und dies auch überleben ...
Schon die neue (Wortsperre: Telefon) Werbung gesehen? Diese "Man kam auch ohne Mails, Internetmusikbörse [Name geändert] etc. auf dem Handy aus - die Frage ist nur: WIE?"
in einer Schule ist es verboten, Handys eingeschaltet zu haben; nach der Schulordnung müssen Lehrkräfte diese einen Tag einsammeln. Eine Lehrkraft beschließt jedoch, die Dauer zu verlängern, bspw. auf 10 Tage, und sagt der Klasse (sowie möglichen Erziehungsberechtigten) dies vorher. Ist so etwas rechtens? Wenn es in der Schulordnung steht, leuchtet mir ein, dass eingesammelt werden muss; aber sind 7,8,9 oder 10 Tage denn noch angemessen, und ändert es etwas an der Sachlage, wenn eine Lehrkraft dies vorher ankündigt?
Eine Lehrkraft im Alleingang sollte das nicht beschließen dürfen - da ist nämlich die Gleichbehandlung nicht gegeben. Lehrer Müller konfisziert ein Phone - 1 Tag weg, Lehrer Maier konfisziert ein Phone - 10 Tage weg - das ist weder gerecht noch verhältnismäßig. Die Eltern sollten sich erst beim betreffenden Lehrer und dann beim Schulleiter beschweren. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
Wobei grundsätzlich auch eine solche Maßnahme (1 Woche oder 10 Tage einsammeln) denkbar wäre, oder (sofern die angesprochene Gleichbehandlung vorliegt)? Oder wäre selbst bei Gleichbehandlung die Aufbewahrung eines Handys für eine Woche "unverhältnismäßig"?
Eine Woche halte ich schon für etwas lang - über's Wochenende sollten die Kinder und Eltern schon wieder über das Gerät verfügen können. Meist ist es ja doch so - gerade hier auf dem Land - dass am Wochenende mit dem Ding das Eltern-Taxi gerufen wird, wenn die lieben Kleinen mal wieder den letzten Bus oder Zug verpasst haben.
Das ist jetzt allerdings keine juristisch begründete Meinung - bestenfalls unter "Verhältnismäßigkeit" einzusortieren. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
Man könnte davon ausgehen, dass bei Einbehaltung des Handys zusätzliche Kosten für die Familie entstehen (etwa bei regelmäßigem Telefonieren von Handy zu Handy mit einer Flatrate). In diesem Fall wäre die Lage sicherlich anders zu betrachten, da der Schüler dadurch deutliche Beeinträchtigung erfährt.
Mal Off Topic: Ich halte diese Regelung eh für seltsam. Auf Nachfrage wurde es mir begründet mit ungewollten Fotos die mit den Handys gemacht werden könnten. Ich besitze noch ein Handy, das keine Fotos machen kann, aber keine Uhr auf die ich schauen könnte außer der auf meinem Handy
ich sehe die Lage so: Das Mobiltelefon ist Eigentum des Schülers. Sobald es der Lehrer gegen den Willen des Schülers nimmt und es nicht zurückgibt ist es Diebstahl. Anzeige bei der Polizei. Ende
Anstatt des Einsammelns gibt es Ordnungsmassnahmen, Rüge, Tadel usw., über das Eigentum der Schüler kann die Schule nicht verfügen.
Anmeldungsdatum: 28.01.2007 Beiträge: 411 Wohnort: Down Under.
Verfasst am: 16.03.08, 02:25 Titel:
sciencekigor hat folgendes geschrieben::
ich sehe die Lage so: Das Mobiltelefon ist Eigentum des Schülers. Sobald es der Lehrer gegen den Willen des Schülers nimmt und es nicht zurückgibt ist es Diebstahl.
Es fehlt die für den Diebstahl notwendige Zueignungsabsicht (zumindest im geschilderten Fall).
Unabhängig davon halte ich es für schwierig, im Alleingang die Schulregelung zu verschärfen.
ich sehe die Lage so: Das Mobiltelefon ist Eigentum des Schülers. Sobald es der Lehrer gegen den Willen des Schülers nimmt und es nicht zurückgibt ist es Diebstahl. Anzeige bei der Polizei. Ende
Anstatt des Einsammelns gibt es Ordnungsmassnahmen, Rüge, Tadel usw., über das Eigentum der Schüler kann die Schule nicht verfügen.
Rügen und Tadel sollte man zusätzlich auch noch verteilen, da hast du natürlich Recht. Auch ich denke, dass es mit dem einfachen Wegnehmen nicht getan ist.
Aber was Anderes: Auch die Messer, Schrottflinten, Schlagringe und Totschläger deiner Schulkameraden sind ihr 'Eigentum'. Die darf man ihnen also auch nicht wegnehmen. Ich hab' das Gefühl, Irgendwas stimmt an dem Argument nicht...
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