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Verfasst am: 13.02.08, 11:59 Titel: Korrektes Vorgehen bei Mietsachschaden?
Hallo!
Ein ganz einfacher fiktiver Fall:
Mieter M ist in seiner Privathaftpflichtversicherung auch gegen Mietsachschäden versichert. Er beschädigt fahrlässig Eigentum des Vermieters in der Wohnung. Er macht bei seiner Versicherung eine Schadensmeldung. Die schickt ihm ein Schadensprotokoll zu mit dem Hinweis, sie könne erst über die Ersatzpflicht entscheiden, wenn sie "den Preis kenne".
Mieter M ist verunsichert. In den AHB wird ja ausdrücklich darauf hingewiesen, dass man seinen Versicherungsschutz verliert, wenn man Ansprüche des Geschädigten ganz oder teilweise anerkennt.
Wenn M nun einen Handwerker holt, der den Schaden beseitigt und ihm eine Rechnung ausstellt, kann er zwar der Versicherung den "Preis" mitteilen. Aber andererseits hätte er unter Umständen dadurch bereits den Anspruch des Geschädigten (also des Vermieters) anerkannt, indem er den Schaden hat beseitigen lassen.
Zu welchem Vorgehen sollte man dem M raten? _________________ Die Gesetze und der gesunde Menschenverstand haben nicht immer etwas miteinander zu tun.
Verfasst am: 13.02.08, 12:17 Titel: Re: Korrektes Vorgehen bei Mietsachschaden?
Uwe M. hat folgendes geschrieben::
Die schickt ihm ein Schadensprotokoll zu mit dem Hinweis, sie könne erst über die Ersatzpflicht entscheiden, wenn sie "den Preis kenne".
Sicher, dass der Versicherungsnehmer hier nicht was missverstanden hat?
oder ist es vielleicht ein Vertrag mit Selbstbehalt, und der Versicherer wird erst tätig, wenn die (vermutete) Schadenhöhe oberhalb des Selbstbehaltes liegt?
Uwe M. hat folgendes geschrieben::
Zu welchem Vorgehen sollte man dem M raten?
Der Versicherer hat sich um die Schadenregulierung zu kümmern, Dazu gehört insbesondere auch die Korrespondenz mit dem Geschädigten und die Ermittlung der Schadenhöhe. Der Versicherungsnehmer hat sich dabei rauszuhalten.
Nocheine Anmerkung hierzu:
Uwe M. hat folgendes geschrieben::
Mieter M ist in seiner Privathaftpflichtversicherung auch gegen Mietsachschäden versichert. Er beschädigt fahrlässig Eigentum des Vermieters in der Wohnung
Auch wenn "Mietsachschäden" mitversichert sind, bezieht sich das auf Sachschäden an der gemieteten Wohnung, also auf Gebäudebestandteile (unbewegliche Sachen). Bewegliche Sachen, wie z.B. Möbel (dazu gehört nach h.M. auch eine "Einbauküche"!) sind von diesem Versicherungsschutz nicht umfasst.
Da fällt mir nochwas ein: kann es vielleicht sein, dass es sich hier um einen solchen (eigentlich nicht versicherten) Schaden handelt, und der Versicherer ist bereit, einen Kleinschaden (vielleicht bis max. 300 Euro oder so) kulanterweise dennoch zu regulieren? _________________ Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Es handelt sich in diesem (fiktiven) Fall nicht um einen Vertrag mit Selbstbehalt.
Beschädigt wurde unbewegliches Eigentum des Vermieters (Abflussrohr), das nach meinem Dafürhalten vom Versicherungsschutz gedeckt ist.
Ein Problem ist: Der Vermieter ist bis Ende März im Ausland und hat keinen Stellvertreter benannt, an den man sich bzgl. Schadensfällen wenden kann. _________________ Die Gesetze und der gesunde Menschenverstand haben nicht immer etwas miteinander zu tun.
Es handelt sich in diesem (fiktiven) Fall nicht um einen Vertrag mit Selbstbehalt.
Beschädigt wurde unbewegliches Eigentum des Vermieters (Abflussrohr), das nach meinem Dafürhalten vom Versicherungsschutz gedeckt ist..
hmm... Es ist tatsächlich ein Mitarbeiter der Schadenabteilung des Versicherers, der da so rumzickt, oder ein Versicherungsvertreter?
Uwe M. hat folgendes geschrieben::
Ein Problem ist: Der Vermieter ist bis Ende März im Ausland und hat keinen Stellvertreter benannt, an den man sich bzgl. Schadensfällen wenden kann.
Das kann nicht das Problem des Mieters bzw. Schädigers sein.
Was ist mit dem Abflussrohr? Gebrochen? Gibts für das Gebäude vielleicht eine Gebäudeversicherung, die Leitungswasserschäden beinhaltet? _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Ein Versicherungsvertreter ist an der Sache nicht beteiligt.
Das Abflussrohr ist durch einen Gegenstand, den M vor kurzem aus Versehen hat hineinfallen lassen, teilweise verstopft. M will verhindern, dass im Laufe der Zeit das Rohr vollkommen verstopft und den Gegenstand von einer Fachfirma möglichst bald entfernen lassen.
Soweit mir bekannt, kann M die Reparatur selbst ausführen lassen, wenn der Vermieter nicht erreichbar ist (das geht jetzt allerdings in den Bereich des Mietrechts hinein). In diesem Falle müsste er nicht abwarten, bis der geschädigte Vermieter im April wieder erreichbar ist.
Die Frage ist nur: Könnte die Selbstbeauftragung des Handwerkers durch M seitens der Versicherung als "Anerkennung" des Anspruchs des Vermieters gewertet werden? _________________ Die Gesetze und der gesunde Menschenverstand haben nicht immer etwas miteinander zu tun.
Die Frage ist nur: Könnte die Selbstbeauftragung des Handwerkers durch M seitens der Versicherung als "Anerkennung" des Anspruchs des Vermieters gewertet werden?
vermutlich nicht.
Aber wie wär´s denn damit: der Mieter ruft den Versicherer, also den zuständigen Schadensachbearbeiter, an und schildert ihm den Vorfall? (da kann man dann auch gleich klären, was es mit der ominösen Formulierung vom Anfang dieses Threads (der Versicherer kann erst über die Ersatzpflicht entscheiden, wenn er den Preis kennt) auf sich hat. Das würd´mich nämlich auch interessieren...... _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Aber wie wär´s denn damit: der Mieter ruft den Versicherer, also den zuständigen Schadensachbearbeiter, an und schildert ihm den Vorfall? (da kann man dann auch gleich klären, was es mit der ominösen Formulierung vom Anfang dieses Threads (der Versicherer kann erst über die Ersatzpflicht entscheiden, wenn er den Preis kennt) auf sich hat. Das würd´mich nämlich auch interessieren......
Genau dies hat M ja getan und dabei vom Sachbearbeiter die Antwort erhalten:
"Wir schicken Ihnen ein Schadensanzeigeformular zu. Ob wir den Schaden ersetzen, kann ich Ihnen nicht sagen. Dazu muss ich erst mal wissen, wieviel die Reparatur kostet." _________________ Die Gesetze und der gesunde Menschenverstand haben nicht immer etwas miteinander zu tun.
natürlich, (mal übertrieben:) eine neue abflußeitung fürs komplette haus, am besten noch aus gold, zahlt der versicherer sicherlich nicht.
offensichtlich kam es bei dem sachbearbeiter oder in dieser schadenabteilung schon öfter vor, daß man leichtfertig gesagt hat: "reparieren sie, wir zahlen das!" und daraufhin hat sich der geschädigte mal flugs das halbe haus renovieren lassen...
besonders wenns um kleinere schäden geht, wickelt man den schaden auch gerne mal direkt mit dem versicherungsnehmer ab. da spart man sich den arbeits- und zeitaufwand, den geschädigten zu kontaktieren (der in diesem fall ja ohenhin nicht da ist und nicht antworten würde...).
daher mein tipp: einen handwerker kommen lassen, der soll sich das ganze ansehen und einen kostenvoranschlag erstellen. diesen kostenvoranschlag reicht man dann der versicherung ein. _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
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