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Haftung für Polizeieinsatz durch Haftpflicht??

 
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cellocgn
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.02.2008
Beiträge: 42

BeitragVerfasst am: 12.02.08, 14:06    Titel: Haftung für Polizeieinsatz durch Haftpflicht?? Antworten mit Zitat

Hi,


A ist Besitzer eines Hundes nächtigt mit diesem in der Wohnung von B.
Nun geht A morgens als letzter aus dem Haus und lässt seinen Hund ( mit B abgesprochen ) in der Wohnung von B.
Nun vergisst A vor dem Verlassen der Wohnung ein Fenster zur Strassenseite zu schliessen und geht aus der Wohnung, nun ist der Hund allein.
Durch irgendein Geräusch aufgeschreckt fängt der Hund von A in der Wohnung von B an zu bellen und zwar so das sich ein Anwohner dadurch gestört fühlt und einen Polizeieinsatz nebst Feuerwehr und Schlüsseldienst veranlasst.
Müsste die private Haftpflichtversicherung von A die evtl. Folgekosten der Einsätze tragen. B erhält als Mieter der Wohnung zudem eine OWi-Anzeige von der Polizei.

Kennt jemand die Rechtslage in so einem Fall??

Danke


Grüsse

Marcel
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 12.02.08, 14:17    Titel: Antworten mit Zitat

Die Private Haftpflichtversicherung kommt sicherlich nicht für diesen Fall auf.

Richtiger Ansprechpartner wäre hier die Hundehalter-Haftpflichtversicherung des A. Ich wüßte im Moment nicht, was dagegen spricht, daß diese Haftpflichtversicherung die Kosten trägt, aber so ganz sicher bin ich mir im Moment nicht...
Ich überleg mal noch ein bißchen... Winken

Die OWI-Anzeige hat mit keiner Versicherung etwas zu tun, daß ist in jedemfall Privatvergnügen.
Wie lautet denn hier der Vorwurf?
_________________
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Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 12.02.08, 14:35    Titel: Antworten mit Zitat

talla hat folgendes geschrieben::
. Ich wüßte im Moment nicht, was dagegen spricht, daß diese Haftpflichtversicherung die Kosten trägt.....


ich schon Auf den Arm nehmen (klugscheißmodus an)

bei den Kosten für Feuerwehr und Polizei handelt es sich nicht um Haftpflcihtansprüche privatrechtlichen Inhalts, sondern um öffentlich-rechtliche Ansprüche. Die sind nicht mitversichert.

Die Kosten des Schlüsseldienstes sind wohl privatrechtlicher Natur, wären aber allenfalls dann mitversichert, wenn die Hundehalter-HV auch reine Vermögensschäden abdeckt. Das ist durchaus nicht immer der Fall.

(klugscheißmodus aus)

ich bin mir nicht mal sicher, ob es sich bei den Kosten des Schlüsseldienstes um einen Haftpflichtanspruch handelt. Das könnte auch nach "Geschäftsführung ohne Auftrag" aussehen: die Nachbarn kümmern sich in Vertretung des Hundehalters um das arme eingesperrte Tier.....
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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cellocgn
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.02.2008
Beiträge: 42

BeitragVerfasst am: 12.02.08, 15:26    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die schnellen Antworten.
Der Vorwurf lautet Verstoß gegen das Lärmschutzgesetz Mit den Augen rollen
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