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Entschuldigung bei Volljährigkeit RLP

 
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jagunow
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 12.02.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 12.02.08, 22:48    Titel: Entschuldigung bei Volljährigkeit RLP Antworten mit Zitat

Hallo!

Schüler A besucht in Rheinland-Pfalz ein privates katholisches Gymnasium in der (wiederholten) Klasse 10. A wurde vor kurzem volljährig. A hat seinen Stufenleiter gefragt wie es aussehe mit Entschuldigungen selber schreiben und bekam folgende Antwort "Nein, immer der Vertragspartner". Nun lautet meine Frage ob es wirklich so ist das Schüler A trotz volljährigkeit durch die Eltern entschuldigt werden muss?

Falls das nicht so ist, womit könnte A argumentieren?
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 12.02.08, 22:59    Titel: Re: Entschuldigung bei Volljährigkeit RLP Antworten mit Zitat

jagunow hat folgendes geschrieben::
"Nein, immer der Vertragspartner". Nun lautet meine Frage ob es wirklich so ist das Schüler A trotz volljährigkeit durch die Eltern entschuldigt werden muss?

Was sagt denn der Schulvertrag zu diesem Thema?
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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Dunkeltier
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Anmeldungsdatum: 13.03.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 13.03.08, 17:10    Titel: Antworten mit Zitat

Theoretisch kann niemand Schüler A mehr dazu zwingen an der Schule zu bleiben, da er ja volljährig ist. Somit könnte auch niemand ihn zwingen am Unterricht teilzunehmen (Wäre das schon Freiheitsberaubung?)
Was Schüler As Schule damit macht ist aber nicht absehbar. Wie bei einem Arbeitgeber sieht es die Schule vermutlich nicht gern wenn Schüler A immer fehlt. Ob Schüler A der Schule verwiesen werden wird steht im Raum, Gründe dafür könnte die Schule sicher finden. Hier also nochmal speziell informieren Winken
Vielleicht ist es möglich mit der Familie von Schüler A abzusprechen, dass Schüler A seine Entschuldigungen selbst schreiben darf.
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