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Kunde A und Kunde B haben zusammen eine Reise gebucht, mit Unterkunft im Doppelzimmer. Beide Kunden haben beim Reiseveranstalter einen Rücktrittsschutz im Krankheitsfalle gebucht.
Kunde A kann aufgrund beruflicher Umstände nicht fahren und storniert die Reise. Kunde A bekommt also eine Stornorechnung.
Kunde A bestätigt dem Reiseveranstalter am Telefon, dass die Reise aufgrund beruflicher Umstände nicht stattfinden kann, und dass Kunde B jetzt sicherlich sauer auf Kunde A wäre, weil A und B sich sehr auf die Reise gefreut haben. Aber B sicherlich nicht alleine fahren wolle. Und jetzt sauer wäre zum einen wegen der entgangenen Reise und zum anderen wegen der auf Kunde B auch zukommenden Stornokosten.
Ein paar Tage später, sagen wir mal am 1.2., bekommt der Reiseveranstalter von Kunde B eine E-Mail, indem auch er storniert, mit dem Hinweis er könne jetzt die Reise auch nicht machen, da er krank geworden sei. Das dann später zugeschickte Attest ist aber mit 6.2. datiert...
Das war also quasi eine Krankmeldung mit Ankündigung, und legt den Verdacht des Versicherugnsbetruges nahe. Das Attest bescheinigt eine "länger bestehende Krankheit, aufgrund derer derzeit keine Reisen" vorgenommen werden können.
Kann der Reiseveranstalter das Attest ablehnen? Oder hat der Reiseveranstalter Pech gehabt?
Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 3541 Wohnort: Im schönen Rheintal
Verfasst am: 13.02.08, 16:55 Titel:
Dem Reiseveranstalter kann es grundsätzlich egal sein, da mit Abschluß einer Reiserücktrittskostenversicherung kein Vertragsverhältnis zwischen ihm und der Versicherung besteht, die den Schaden übernimmt.
B muss sich zur Erstattung der Kosten an den Versicherer wenden.
Problematisch kann der Satz
Zitat:
länger bestehende Krankheit, aufgrund derer derzeit keine Reisen...
werden.
Wie viel Zeit lag denn zwischen der Buchung, der Krankmeldung und dem Reisedatum ? _________________ Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
Der Reiseveranstalter selber bietet auch den Versicherungsschutz an. Deshalb ist es ihm nicht egal.
Ansonsten wäre es natürlich alles halb so wild, da haben Sie Recht. Dann würde der Reiseveranstalter die Stornorechnung ausstellen, und Kunde B müsste dann von seiner Versicherung das Geld eintreiben.
Also, die Buchung erfolgte im Oktober 2007. Die Stornierung mit Krankheitsankündigung jetzt in KW 6, Einreichung des Attestes in KW 7.
Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 3541 Wohnort: Im schönen Rheintal
Verfasst am: 14.02.08, 22:59 Titel:
Der Reiseveranstalter vermittelt höchstwahrscheinlich nur den Versicherungsschutz, ansonsten müsste er nach außen sowohl als Versicherer als auch als Reisevranstalter auftreten.
Nach meinem Wissenstand gibt es diese Konstellation bei keinem deutschen Veranstalter.
Wurde bei der Buchung eine Versicherungspolice nebst Versicherungsbedingungn (ist Pflicht) ausgehändigt ? _________________ Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
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