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Wirtschaftsgymnasium mit Ausbildung

 
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Vossler
Interessierter


Anmeldungsdatum: 09.10.2007
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 15.02.08, 22:00    Titel: Wirtschaftsgymnasium mit Ausbildung Antworten mit Zitat

Mal angenommen jmd der bereits eine Berufsausbildung hinter sich hat würde gerne das WG (Wirtschaftsgymnasium) besuchen! Allerdings wird ihm dann das Arbeitslosengeld und Hartz 4 gestrichen! In wie fern kann man dagegen angehen und trotzdem das WG besuchen? Wäre das denn möglich? Bekommt man Hartz 4 wenn man unter 25 ist?

Danke schonmal für die Hilfe!
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mitternacht
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 17.02.08, 14:49    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist kein Schulrecht. Ich frag' mal nach, ob das ins richtige Forum verschoben werden kann.
_________________
mitternächtliche Grüße.


Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser. Teufel-Smilie

Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 17.02.08, 14:55    Titel: Antworten mit Zitat

die frage ist, ob andere unterstützungsformen, wie z.b. bafög, vorrangig wären.
_________________
It's not about left or right, it's about right and wrong.
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matthias.
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 17.02.08, 15:34    Titel: Antworten mit Zitat

Was ist denn mit den Eltern?

Grundsätzlich ist der Staat bzw. die ARGE nicht für die Berufsausbildung von Menschen verantwortlich. Hier hat jemand schon einen Beruf, wenn er damit nicht zufrieden ist, ist das letztlich persönliches Pech aber nicht Problem der Allgemeinheit.

MfG
Matthias
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*Ca*
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 04.08.2007
Beiträge: 559

BeitragVerfasst am: 17.02.08, 18:29    Titel: Antworten mit Zitat

matthias. hat folgendes geschrieben::
Hier hat jemand schon einen Beruf, wenn er damit nicht zufrieden ist...


... das mit der Zufriedenheit lesen Sie woraus?

Ich mach´da mal ein fiktives Beispiel:

Jemand lernt von 2004 bis 2007 den Beruf des Buchbinders im Betrieb des Onkels.
Der Betrieb soll durch den Neffen später übernommen werden.
2007 muss der Betrieb jedoch leider Insolvenz anmelden
und jetzt steht ein junger Buchbinder auf der Straße...

Gruß von der Catja
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matthias.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 17.02.08, 19:27    Titel: Antworten mit Zitat

Na ja die Stelle beim Onkel ist ja sicher nicht die einzig mögliche Stelle in ganz Deutschland oder?

MfG
Matthias
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*Ca*
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 04.08.2007
Beiträge: 559

BeitragVerfasst am: 17.02.08, 19:38    Titel: Antworten mit Zitat

matthias. hat folgendes geschrieben::
Na ja die Stelle beim Onkel ist ja sicher nicht die einzig mögliche Stelle in ganz Deutschland oder?


Buchbinder ist ein aussterbender Beruf.

Was ich eigentlich hatte sagen wollen, war: Bevor wir nicht wissen, warum der TE in seinem Beruf nicht mehr arbeiten kann/darf/will, ... (könnte ja auch eine ausgelernte Friseurin mit einer Hautallergie sein, die schlicht nicht mehr in ihrem Beruf arbeiten kann, - oder ein Bäcker mit Mehlstauballergie...)... *glaskugelreib*...
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