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Verfasst am: 14.03.08, 09:38 Titel: Überprüfung aktueller AU durch Amtsarzt nach PDU
Hallo ins Forum,
ich möchte kurz einen Fall schlidern, der sich sehr merkwürdig darstellt...
Ein 42- jähriger Pol. - Beamter (1. Säule) wird nach Kuraufenthalt im letzten Jahr polizeidienstunfähig. Grund...sowohl physische, als auch psychische Probleme (Beamter ist seit seit 5 Jahren in therapeutischer Behandlung).
Es folgt Wechsel in die Verwaltung mit Studium an der FHöV NRW. Studium wird aber nach 8 Wochen durch einen Facharzt abgebrochen, weil psychische Probleme sich verhärten.
Behörde ordnet daraufhin Untersuchung beim Amtsarzt an, um allg. Dienstfähigkeit nach § 45 LBG prüfen zu lassen. Amtsarzt stellt nach Aktenlage fest... "Dienstfähigkeit ist nach § 45 gegeben", (Gutachter hat den Beamten persönlich nicht gesehen). Behörde fordert Beamten auf, Dienst wieder aufzunehmen. Beamter wird aber weiterhin durch Facharzt AU geschrieben. Behörde bezweifelt daraufhin Erkrankung und ordnet abermals Untersuchung beim Amtsarzt an, um aktuelles Krankheitsbild überprüfen zu lassen.
Dem Beamten geht es momentan sehr schlecht, Untersuchung bei demselben Amtsarzt der Gutachten geschrieben hat steht heute an. Ergebnis offen.... Rechtsbeistand ist konsultiert. Beamte hat Angst wieder an die FH geschickt zu werden, weil er den Anforderungen derzeit nicht gewachsen ist. Er befürchtet schlimmes...
Warum geht eine Behörde so mit einem Beamten um, der über 20 Jahre seinen Dienst immer vorbildlich geleistet hat. Wo bleibt hier die Fürsorgepflicht des Dienstherrn? Der Beamte ist am Ende... wie soll er sich verhalten?
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und kann zu dem Thema etwas schreiben?
Verfasst am: 14.03.08, 13:32 Titel: Ergebnis der Untersuchung beim Amtsarzt...
Zusatz zum geschilderten Sachverhalt:
Der Amtsarzt hat sich der Meinung des behandelnden Fachartzes angeschlossen, so daß der Beamte weiterhin dienstunfähig ist. Sehr wahrscheinlich wird der Gutachter sogar sein 1. Gutachten revidieren und den Beamten auf Dauer dienstunfähig schreiben.
Auch der Amtsarzt findet das Vorgehen der Behörde in diesem Sachverhalt etwas merkwürdig...
Es bleibt nun abzuwarten wie die Behörde reagiert.
Mal ganz eigennützig:
Ich fahre in 8 Stunden ins Ministerium zur "Überprüfung der Dienstfähigkeit" (besser gesagt: Ich lasse einen fahren). Gibt es verschiedene Varianten, da hinauszugehen - also "dienstunfähig" oder "auf Dauer dienstunfähig"?
Sorry, dass ich mich hier reingemengt habe, aber ich wollte keinen eigenen thread für meine Frage eröffnen.
Gruß, Monika _________________ Die Hummel hat 0,7 qcm Flügelfläche bei 1,2 Gramm Gewicht.
Nach den bekannten Gesetzen der Aerodynamik ist es unmöglich, bei diesen Verhältnissen zu fliegen.
Die Hummel weiß das aber nicht - und fliegt einfach.....
Dauerhaft dienstunfähig bedeutet, der Amtsarzt ist der Meinung, dass mit der Wiederherstellung der Dienstfähigkeit in Zukunft nicht mehr zu rechnen sei. _________________ Wer die Narren gegen sich hat, verdient Vertrauen.
Zur Untersuchung:
Da ich wieder in Tränen ausgebrochen bin, soll ich nun erst einmal eine Psychotherapie zur Schmerz- und Krankheitsbewältigung machen und in einem halben Jahr zum vierten Mal dort erscheinen. Bis dahin soll mein Rheumatologe mich weiter krank schreiben.
Ich bin nun dreimal von drei verschiedenen Ärzten dort untersucht worden und habe das Gefühl, dass alle nur das Beste für mich wollen
Und ich finde es gar nicht so schlimm, dort alle halbe Jahr wieder vorzuturnen, aber ungewöhnlich ist das wohl, oder? _________________ Die Hummel hat 0,7 qcm Flügelfläche bei 1,2 Gramm Gewicht.
Nach den bekannten Gesetzen der Aerodynamik ist es unmöglich, bei diesen Verhältnissen zu fliegen.
Die Hummel weiß das aber nicht - und fliegt einfach.....
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