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Übernahme des Falls durch Rechtsschutz / Geldrückforderungen

 
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mondlicht
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.03.2005
Beiträge: 24

BeitragVerfasst am: 18.02.08, 13:23    Titel: Übernahme des Falls durch Rechtsschutz / Geldrückforderungen Antworten mit Zitat

Hallo,

Person A hat Person B mehrmals Überweisungen (z.B. Autoversicherung, Telekonrechtsstritigkeiten, Anwaltsrechnungen etc.) gezahlt. Person B möchte nicht zahlen. Kann Person A den Fall durch die Rechtsschutzversicherung abwicklen lassen?
Person A und B waren längere Zeit in Paar, jedoch polizeitlich nicht zusammen gemeldet. Person B hat des öfteren mal übernachtet, aber es gab keine eheähnliche Gemeinschaft.

Hat Person A Anspruch auf Rückerstattung des Geldes, obowohl nur die Überweisungen als Beweis vorliegen und

übernimmt das die Rechtsschutzversicherung da es keine Familienstreitigkeiten sind?

Vielen Dank!
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 19.02.08, 09:20    Titel: Antworten mit Zitat

an wen will Person B nicht zahlen? an die autoversicherung, Telefongesellschaft, etc...oder an wen?
_________________
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