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muss ein Anwalt es seinem mandanten mitteilen, wenn er ihm das Mandat kündigt? und wie wirkt sich das aus, wenn er es unterlässt und der mandant dies erst auf andere weise erfährt?
Natürlich muss der Anwalt dem Mandanten mitteilen, wenn er nicht mehr für ihn arbeitet.
Insbesondere darf der Anwalt nicht zur Unzeit kündigen. D.h. der Mandant muss die Zeit haben, vor einem Gerichtstermin oder vor Ablauf einer Frist einen neuen Anwalt zu beauftragen.
Solange die Kündigung nicht zugegangen ist, haftet der Anwalt für Schäden durch Fristversäumnis oder Terminssäumnis, zumal ja Schreiben, die von dem gegnrischen Anwalt oder dem Gericht kommen, solange noch an den Anwalt geschickt werden und nicht an den Mandanten.
Azugrenzen hiervon sind natürlich verschiedene Verfahrensschritte. Wenn z.B. ein Anwalt auf Beratungshilfe den Gegner außergerichtlich anschreibt, bedeutet dies nicht automatisch, dass der Anwalt hinterher die Klage einreicht. Man muss auch verschiedene Streitgegenstände trennen. Nur weil ein Anwalt die Scheidung durchführt, bedeutet dies nicht automatisch, dass er sich auch um den Unterhalt kümmert. Hier ist immer die Frage, welchen Auftrag der Anwalt hat.
Im Übrigen reicht hier ein einfacher Brief an die dem Anwalt mitgeteilte Adresse. _________________ _______________________________________________
"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“
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