Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - diebstahl aus eingechecktem Gepäck
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

diebstahl aus eingechecktem Gepäck

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Reiserecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
sansibar
Interessierter


Anmeldungsdatum: 27.12.2007
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 26.02.08, 16:01    Titel: diebstahl aus eingechecktem Gepäck Antworten mit Zitat

Wer haftet für einen Diebstahl aus beim Flughafen eingechecktem Gepäck? Der Flug begann in D über Amsterdam nach Afrika mit >einer Fluggesellschaft, editiert by Ex<(keine Pauschalreise). Gestohlen wurden 5 kg, dummerweise ein altes Notebook und weitere Computerzubehörteile, die ich nicht ins Handgepäck nehmen konnte (gewicht). Ich kann es mir nur durch einen Diebstahl nach dem Sicherheitscan vorstellen, also noch in D oder Amsterdam, am Ankunftsort war zuwenig Zeit. Ich las von einer Entschädigung auf Gewichtsbasis nach dem Warschauer Abkommen. Oder gibt es eine neue EU Regelung? Wer ist haftbar, der Flughafen oder die Airline (dort schon gemeldet)?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Meiner-einer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1481
Wohnort: Ostzone

BeitragVerfasst am: 26.02.08, 23:04    Titel: Antworten mit Zitat

Zuständig ist die Airline, mit der ja auch ein Vertragsverhältnis besteht. Basis ist inzwischen das "Montrealer Übereinkommen", welches das Warschau abgelöst hat. Mit Gewichtsbasis ist da aber nicht viel zu machen. Der Schaden (Zeitwert) muß schon exakt beweisbar sein. Die Obergrenze ist etwas über 1000 Euro.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
nce
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 963
Wohnort: Halle/Saale

BeitragVerfasst am: 27.02.08, 21:38    Titel: Antworten mit Zitat

Meiner-einer hat folgendes geschrieben::
Die Obergrenze ist etwas über 1000 Euro.


Bei Diebstahl mag das anders aussehen - mehr dazu in diesem Thread.
_________________
"Der Verwender von AGB muss sich nicht genauer ausdrücken als der Gesetzgeber." (AG Ludwigsburg 4 C 2111/06)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
mosaik
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 01.03.08, 11:52    Titel: Antworten mit Zitat

Ergänzend zum alten Thread gibt es mittlerweile ein Urteil, in dem ein Fehlen Teile des Inhalts des Koffers nicht sofort nach Erhalt des Koffers aus der Obhut der Fluglinie reklamiert wurde. Der Betroffene meldete dies erst einen Tag später, bekam nichts von der Fluglinie, klagte und - verlor!

Der Passagier muss bei Übernahme des Gepäcks den Schaden reklamieren, jedenfalls unmittelbar nach Sichtbarwerden des Schadens. Wobei dann natürlich auch die Beweisfrage auftritt: Heimfahrt --> Öffnen des Koffers --> Fehlen von Teilen des Inhalts --> Nachweis, dass dies nicht nach der Übergabe am Flughafen passierte (Taxi, Bus, unbeobachtes Stehenlassen...).

Jedenfalls ist außer Streit, dass der Geschädigte den Nachweis mittels Rechnungen oder sonstigen Belegen erbringen muss und grundsätzlich nur den Zeitwert ersetzt bekommt - eben mit der Obergrenze, festgelegt im Montrealer Übereinkommen (allerdings auch hier schon wieder mit Ausnahmen, beispielsweise, wenn ein Diebstahl im Bereich des Frachtführers nachgewiesen werden kann, müssen auch Wertgegenstände, die entgegen den Vorschriften den Frachtführers im aufgegebenen Gepäck transportiert wurden, zum vollen und nicht Zeitwert ersetzt werden - dies ist aber erst nach einer Klage so entschieden worden und es ist sicherlich jeder Fall einzeln zu beurteilen!).

Meint Peter
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Reiserecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.