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Verfasst am: 27.02.08, 17:57 Titel: Schadensersatzforderung von KK nach Körperverletzung
Nach einer Körperverletzung wurde durch den Amtsarzt eine Schuldunfähigkeit festgestellt. Das Strafverfahren wurde deshalb eingestellt und das Opfer erhielt ein Schmerzensgeld. Die Krankenkasse fordert nach über drei Jahren nun Schadensersatz vom Täter für die ambulante Behandlung des Opfers. Wie ist hier die Rechtslage. Ist der Anspruch der Krankenkasse verjährt? Ist dies ein Fall für die Privathaftpflicht des Täters
Verfasst am: 27.02.08, 20:38 Titel: Re: Schadensersatzforderung von KK nach Körperverletzung
hyundaii30 hat folgendes geschrieben::
Nach einer Körperverletzung wurde durch den Amtsarzt eine Schuldunfähigkeit festgestellt. Das Strafverfahren wurde deshalb eingestellt und das Opfer erhielt ein Schmerzensgeld.
Schmerzensgeld? Von wem? Vom Täter selbst?
hyundaii30 hat folgendes geschrieben::
Die Krankenkasse fordert nach über drei Jahren nun Schadensersatz vom Täter für die ambulante Behandlung des Opfers. Wie ist hier die Rechtslage. Ist der Anspruch der Krankenkasse verjährt?
könnte sein. Vielleicht auch noch nicht. Die Verjährungsfrist beträgt hier zwar drei Jahre, aber es ist zu beachten: die Verjährung beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem die Schuld entstanden ist. Schadenfälle, die im Lauf des Jahres 2005 entstanden sind, verjähren also mit Ablauf des 31.12.2008
hyundaii30 hat folgendes geschrieben::
Ist dies ein Fall für die Privathaftpflicht des Täters
könnte sein. Wenn er nicht vorsätzlich gehandelt hat. Aber dann hätte doch die PHV auch schon das Schmerzensgeld bezahlt...... _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Verfasst am: 29.02.08, 20:23 Titel: Schadenersatzforderung von KK
Am 20.12.2004 passiert eine Körperverletzung . In 2005 ist die Verhandlung in der die Täterin vom Amtsarzt als schuldunfähig eingestuft wird. Das Verfahren wird deshalb eingestellt. Das Opfer erhält von der Täterin 2000,00 € Schmerzensgeld . Im Februar 2008 fordert nun die KK das Opfers Schadenersatz von der Täterin für die damals entstandenen Kosten. Ist dieser Anspruch verjährt oder muss er vielleicht vin der Privathaftpflicht des Opfers übernommen werden. Hätte diese vielleicht auch schon das Schmerzensgeld zahlen müssen, Da von Vorsatz aufgrund der Schuldunfähigkeit ja keine Rede sein kann? Wie ist hier die Rechtslage???
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