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Schadenersatz gegen den gutgläubigen Käufer

 
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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 03.03.08, 02:05    Titel: Schadenersatz gegen den gutgläubigen Käufer Antworten mit Zitat

Gute Nacht Geschockt. Wenn jemand gutgläubig eine Sache kauft, aber gemäß § 935 BGB kein Eigentümer wird, muss er die Sache normalerweise an den Eigentümer zurückgeben. Aber er wusste das ja zunächst nicht und hat die Sache gebraucht/verbraucht. Kann der Eigentümer vom gutgläubigen Käufer Schadenersatz verlangen, wenn die Sache
a) im schlechteren Zustand ist (gebraucht)
b) nicht mehr da ist (verbraucht)?
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"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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spraadhans
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Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 03.03.08, 07:23    Titel: Antworten mit Zitat

gegenfrage:

welche anspruchsgrundlage sollte denn hierbei in betracht kommen?

vertraglich (-)

gesetzlich m.e. auch (-), da insbesondere deliktische ausscheiden
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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 03.03.08, 16:59    Titel: Antworten mit Zitat

Eben. Ich habe keine gefunden und dachte, jemand wird fündiger..
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