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Verfasst am: 07.03.08, 22:27 Titel: Untergang einer Sache
Hallo,
im Schuldrecht gibt es ja den Begriff "Untergang einer Sache". Wenn ich das richtig verstehe hieße dies, ich kaufe eine Sache, der Käufer will auch liefern, aber durch bestimmte Umstände wird eine Lieferung unmöglich.
Als ausgedachtes Beispiel: Ich kaufe einen PKW über Internet, und dann teilt mir der Verkäufer mit, dass er den Wagen grade zu Schrott gefahren hat. Geld wird zurück überweisen, Pech gehabt.
Nächstes angenommenes Beispiel: Ein Käufer ersteigert einen PC. Der Verkäufer will den PC vor dem Versand noch einmal testen, und durch Umstände, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, tritt ein Defekt auf. Welcher Art der Defekt ist, ist egal. Der PC ist nicht mehr zu gebrauchen.
Muss in diesem Falle der Verkäufer einen genau gleichen PC wiederbeschaffen (was im Zweifelsfall nur sehr schwer möglich sein wird), oder ist der Vertrag damit erledigt (erhaltene Bezahlung wäre natürlich zurück zu überweisen).
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 07.03.08, 23:14 Titel: Re: Untergang einer Sache
AndreasHL hat folgendes geschrieben::
Muss in diesem Falle der Verkäufer einen genau gleichen PC wiederbeschaffen
Der private VK gar nicht, weil dann immer nur eine Stückschuld und keine Gattungsschuld vorliegt und die Erfüllung der Stückschuld durch Untergang ohne Verschulden objektiv unmöglich ist.
Der gewerbliche VK dann, wenn noch eine Gattungsschuld und noch keine Stückschuld vorliegt. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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wieso soll denn beim privaten verkäufer automatisch die konkretisierung eintreten?
es könnte sich doch um einen neuen pc handeln, der noch am markt beschaffbar ist? _________________ It's not about left or right, it's about right and wrong.
es handelt sich um einen älteren PC (2005), dessen Einzelteile kaum und nur mit hohem finanziellen Aufwand beschafft werden könnten (evtl. über Internet-auktionshäuser).
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 08.03.08, 15:34 Titel:
spraadhans hat folgendes geschrieben::
wieso soll denn beim privaten verkäufer automatisch die konkretisierung eintreten?
es könnte sich doch um einen neuen pc handeln, der noch am markt beschaffbar ist?
Unerheblich. Ein privater VK verkauft exakt das eine Exemplar, das er besitzt, während der gewerbliche VK in der Regel ein abstraktes Produkt verkauft, von dem er mehrere Exemplare besitzt oder beschafft. Genau das ist ja der Unterschied zwischen Stückschuld und Gattungsschuld. Beim privaten VK geht die gesetzliche Vermutung immer von ersterem aus. Selbst wenn der PC noch niegelnagelneu unausgepackt wie aus dem Laden wäre. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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