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Anwaltsgebühren für Anfertigung von Aktenauszügen

 
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David.P
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.03.2008
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 11.03.08, 16:45    Titel: Anwaltsgebühren für Anfertigung von Aktenauszügen Antworten mit Zitat

Hi Forum,

wo finde ich am besten Informationen darüber, was ein Anwalt für die Anfertigung von Aktenauszügen üblicherweise berechnet oder berechnen darf?

Danke schonmal für Tipps,
Grüße David.P
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Fleetmaus
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Anmeldungsdatum: 24.04.2006
Beiträge: 745
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 11.03.08, 18:00    Titel: Re: Anwaltsgebühren für Anfertigung von Aktenauszügen Antworten mit Zitat

David.P hat folgendes geschrieben::
Anfertigung von Aktenauszügen üblicherweise berechnet oder berechnen darf?


Was heißt denn Anfertigung von Aktenauszügen? Das Kopieren von Akten, zum Beispiel von der Staatsanwaltschaft?

Für Kopien die der Rechtsanwalt anfertigt, kann er vom Mandanten Gebühren verlangen. Dabei kann er für die ersten 50 Seiten jeweils 0,50 € und für jede weitere je 0,15 € geltend machen. (bei 100 Seiten also 32,50 € ). Übrigens - für Kopie durch das Gericht gelten die gleichen Gebühren.

Geregelt ist das in der Dokumentenpauschale in Nr. 7000 RVG VV

Meint,
die Fleetmaus
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David.P
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.03.2008
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 11.03.08, 18:07    Titel: Re: Anwaltsgebühren für Anfertigung von Aktenauszügen Antworten mit Zitat

Danke erstmal für die Antwort.

Fleetmaus hat folgendes geschrieben::
Für Kopien die der Rechtsanwalt anfertigt, kann er vom Mandanten Gebühren verlangen. Dabei kann er für die ersten 50 Seiten jeweils 0,50 € und für jede weitere je 0,15 € geltend machen.

Oje, das ist ja schlussendlich ein Hungerlohn, wenn es um aufwändiges Heraussuchen und Zusammenstellen der maßgeblichen Schriftstücke aus einer Akte geht...

Da wird dann wohl üblicherweise noch eine Grundgebühr draufgeschlagen, und jedes mit der Akteneinsicht zusammenhängende Telefonat zusätzlich abgerechnet, damit man über die Runden kommt, könnte ich mir vorstellen.

Grüße David.P
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Fleetmaus
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 24.04.2006
Beiträge: 745
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 11.03.08, 18:24    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,

in welchem Zusammenhang wird denn das gemacht? Ich kann mir durchaus vorstellen, dass da noch eine Geschäftsgebühr dazu kommt, die sich nach dem Streitwert richtet.

Meint,
die Fleetmaus
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Kobayashi Maru
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Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 11.03.08, 18:30    Titel: Antworten mit Zitat

Der Anwalt kann Gebühren und Auslagen nach dem RVG (Nr. 7000 VV RVG) nur verlangen, wenn ein Mandatsverhältnis besteht. Eben mal einen Aktenauszug beschaffen und kopieren kann er zwar machen, ohne entsprechendes Mandant ist eine Abrechnung nach RVG jedoch nicht möglich. Der Anwalt kann dann Aufwendungsersatz nach §§ 675, 670 BGB verlangen.

Es müssen also, wie Fleetmaus schon andeutete, noch mehr Infos her, um die Frage vernünftig beantworten zu können.
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David.P
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.03.2008
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 11.03.08, 20:20    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Antworten!

Also, angenommen es ginge um die finanzielle Bewertung einer Rechtsposition eines Mandanten -- sprich darum, wie viel diese Rechtsposition wert ist. Der Umsatz, der mit dieser Rechtsposition abgesichert werden soll, liege im ein- bis zweistelligen Millionenbereich. Die Bewertung soll durch einen Dritten durchgeführt werden, der Anteile an dieser Rechtsposition (und an dem damit erzielbaren Umsatz) erwerben will.

Hierzu ist es erforderlich, diesem Dritten einen Auszug aus der zugehörigen umfangreichen Akte zusammenzustellen. Die maßgeblichen Dokumente müssen identifiziert, entnommen, kopiert und in repräsentativer Form zusammengestellt werden.

Eine Vorstellung für eine mögliche Rechnungsstellung wäre:

Grundgebühr für die Erstellung eines... EUR x00,--

Acht Telefonate am..., am... und am... EUR y00,--

Anfertigung von xyz Blatt Kopien... EUR z00,--

Summe EUR 1.x00,--

Vielen Dank schonmal für weitere Meinungen,
und Grüße David.P
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Milo
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 1572
Wohnort: Neu-Ulm

BeitragVerfasst am: 11.03.08, 21:55    Titel: Antworten mit Zitat

Sowas dürfte über eine Honorarvereinbarung laufen. Entweder auf Stundenbasis oder Pauschal. Die Auslagen und Kopierkosten wären dann ein unbeachtlicher Nebenposten.

Hängt also vom Arbeitsaufwand, Haftungsrisiko und Streitwert ab. In so einem Fall würde sich fast ein Preisvergleich bei verschiedenen Kanzleien lohnen.
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"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“

Albert Einstein
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Phönix3
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.02.2008
Beiträge: 2531

BeitragVerfasst am: 11.03.08, 22:05    Titel: Antworten mit Zitat

Frage am Rande:

Wie ist das, wenn ein Anwalt vom Gericht eine umfangreiche Akte bekommt z.B. die Gegenrede der gegnerischen Partei.

Wenn der Anwalt das seinem Mandanten nun ebenfalls kopieren müßte und ihm zustellen, das ist doch verrückt und unwirtschaftlich.
Da wäre es doch besser, wenn er die ganze MAppe seinem Mandanten gibt zur Einsicht.
Der kann dann ja immer noch entscheiden, ob er sich daraus Kopien fertigt.
Jedenfalls wäre es billiger, wenn er die Kopien selbst macht, anstatt sein Anwalt.
Wie ist hier die gängige Praxis, gerade bei sehr umfangreichem Material ?

Gruß
P
_________________
Gruß
Phö-nixe

Zitat @ Dipl.-Sozialarbeiter: FDR heißt "Forum deutsches Recht" und FGR = "Forum gefühltes Recht"...Lachen
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David.P
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.03.2008
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 11.03.08, 22:30    Titel: Antworten mit Zitat

Milo hat folgendes geschrieben::
Sowas dürfte über eine Honorarvereinbarung laufen. Entweder auf Stundenbasis oder Pauschal. Die Auslagen und Kopierkosten wären dann ein unbeachtlicher Nebenposten.

Danke für die Einschätzung! Ich sehe schon, ein Tausender für so eine Sache wäre wohl eher noch als Schnäppchen einzuordnen....?

Grüße David.P
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