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Verfasst am: 12.03.08, 14:41 Titel: Wohnen in Deutschland arbeiten in den Niederlanden
Wir stellen uns mal vor, ein Berufskraftfahrer hat eine Tätigkeit in den Niederlanden aufgenommen und fährt für den niederländischen Unternehmer (mit Firmensitz in den Niederlanden) kreuz und quer durch Deutschland. Das Ende jeder Tour ist aber immer wieder im niederländischen Firmensitz.
Dieser Beruftskraftfahrer hat Frau und Kinder und seinen ständigen Wohnsitz in Deutschland (Eigentum).
Wo müßte Herr XYZ seinen in den Niederlanden erworbenen Lohn versteuern?
Wie Du villeicht schon weißt, ist dafür Artikel 10 aus dem Doppelbesteuerungsabkommen mit den Niederlanden zuständig. (Z.B. hier: http://www.lemaitre.de/dba-d/NIED91.html)
Allerdings bekomme ich den jetzt ohne Sytaxdiagramm nicht auseinandergedröselt.
Die Antwort wäre einfach, wenn er mindestens 183 Tage im Jahr "in den Niederlanden arbeitet". Ob jetzt allerdings das Fahrzeug in NL abholen und wieder dorthinbringen als dort arbeiten gilt weiß ich nicht.
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