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Hallo!
Hab da mal ne Frage:
ich habe zum 4.11 die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis beantragt was auch ohne Probleme ging.
Beamte bekommen ja ihre Bezüge im Vorraus und ich hab für den November nochmal volles Gehalt bekommen.
Jetzt hat die Besoldungsstelle mir mitgeteilt das ich abgesehen von den 4 Tagen die Bezüge zurück zahlen muss.
Ich hatte dummer weise noch 14 Tage Resturlaub, an die ich bei der Kündigung nicht gedacht hatte, das hab ich jetzt denen auch geantwortet auf die Rückforderung.
Als Antwort vom Landesamt für Besoldung kam das dies keine Rolle spiele für die Rückforderung und zitieren ein Urteil von 1960!!!
Muss ich das wirklich so hinnehme oder gibt es da noch irgeneine möglichkeit die Bezüge mit meinem Urlaub zu verrechnen?
Kennt sich da jemand aus???
Das LBV kennt sich aus. Es gibt in derTat keinen Urlaubsabgeltungsanspruch im Beamtenrecht.
Die Geschichte ist so unumstritten, dass es (das vermute ich jedenfalls) gar keine "neueren" oberstgerichtlichen Urteile dazu gibt. Wenn das mal jemand beim Verwaltungsgericht einfordert, dann ist regelmäßig nach der ersten Instanz schluß.
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