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Beratungshilfeschein zurückfordern??

 
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taritara
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 24.01.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 24.01.05, 23:34    Titel: Beratungshilfeschein zurückfordern?? Antworten mit Zitat

Hallo,, A hat mit Hilfe eine Beratungshilfescheins eine Anwalt beauftragt, der A gegen B vertreten soll. Nun passiert aber auch knapp drei Wochen nach der Erstberatung rein gar nichts. Anwalt hat auch nach mehrmaligem Fragen von A noch immer keinen Brief an B verfasst. Einmal wird behauptet, der Brief wäre diktiert und müsse nur noch abgetippt werden, ein anderes Mal heisst es, der Brief müsse noch diktiert werden A ist langsam etwas ungeduldig. Kann A den Beratungsschein zurückfordern, dafür die Erstberatung selbst bezahlen und dann mit dem Beratungshilfeschein zu einem anderen Anwalt???


Danke für hilfreiche Antworten!!!! Sehr glücklich Sehr glücklich Sehr glücklich
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Rpfl
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.01.2005
Beiträge: 28
Wohnort: Völklingen, Saarland

BeitragVerfasst am: 10.02.05, 12:52    Titel: Antworten mit Zitat

Frag doch einfach mal bei der Rechtsantragstelle Deines Gerichts nach. Die müssten dort solche Sachen doch wissen.
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