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Anzeige erstatten als 3. Person
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IceEngine21
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.03.2008
Beiträge: 30

BeitragVerfasst am: 28.03.08, 14:41    Titel: Anzeige erstatten als 3. Person Antworten mit Zitat

Angenommen folgendes passiert:

A begeht an B eine Körperveletzung.
C möchte nun gegen A eine Anzeige erstatten. Leider hat C keine Beweise, er war nicht Zeuge, und weder A noch B sagen etwas dazu.

Kann C eine Anzeige erstatten?

Gruß,
Ice
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 28.03.08, 16:09    Titel: Re: Anzeige erstatten als 3. Person Antworten mit Zitat

IceEngine21 hat folgendes geschrieben::
...
C möchte nun gegen A eine Anzeige erstatten. Leider hat C keine Beweise, er war nicht Zeuge, und weder A noch B sagen etwas dazu.

Kann C eine Anzeige erstatten? ...

Was soll eine Anzeige bringen, wenn A noch B etwas dazu sagen? Mit den Augen rollen

Die Körperverletzung (§§ 223 / 229 StGB) ist ein Antragsdelikt gemäß § 230 StGB.
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IceEngine21
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.03.2008
Beiträge: 30

BeitragVerfasst am: 28.03.08, 16:28    Titel: Re: Anzeige erstatten als 3. Person Antworten mit Zitat

Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::
IceEngine21 hat folgendes geschrieben::
...
C möchte nun gegen A eine Anzeige erstatten. Leider hat C keine Beweise, er war nicht Zeuge, und weder A noch B sagen etwas dazu.

Kann C eine Anzeige erstatten? ...

Was soll eine Anzeige bringen, wenn A noch B etwas dazu sagen? Mit den Augen rollen

Die Körperverletzung (§§ 223 / 229 StGB) ist ein Antragsdelikt gemäß § 230 StGB.


Ja, die Körperverletzung war nur ein Beispiel. Ich wusste nicht, dass man selber oder irgendjemand eine Anzeige erstatten darf, abhängig von der Straftat.

Wie wäre es, wenn C eine Anzeige erstatten möchte, weil A Identitäsbetrug begangen hat mit B's Daten? Beleidigung, Datenmissbrauch?

danke, leider konnte ich nämlich keine Liste finden, welche Straftaten Antragsdelikte sind, welche nicht.
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 28.03.08, 16:28    Titel: Antworten mit Zitat

Volker13 hat folgendes geschrieben::
Der bringt gar nichts, weil der Geschädigte den antrag stellen muss.

Nicht unbedingt.
Wenn zu vermuten ist, dass B aus Angst schweigt und/oder A z.B. bekannter Gewalttäter ist, kann der fehlende Strafantrag durch das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung "ersetzt" werden.

Zum Thema Antragsdelikt, gibt's hier jede Menge Infos.
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Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 28.03.08, 16:36    Titel: Re: Anzeige erstatten als 3. Person Antworten mit Zitat

IceEngine21 hat folgendes geschrieben::
...
danke, leider konnte ich nämlich keine Liste finden, welche Straftaten Antragsdelikte sind, welche nicht.

... siehe Antragsdelikte im Strafgesetzbuch. Winken
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thomas26
Gast





BeitragVerfasst am: 28.03.08, 20:23    Titel: Antworten mit Zitat

Wobei erwähnenswert ist, dass die Körperverletzung kein reines Antragsdelikt, sondern ein relatives Antragsdelikt ist. Die StA kann bei einem relativen Antragsdelikt öffentliches Interesse bejahen und schon wird die KV auch ohne Antrag verfolgt.
Daher muss ich dieser Aussage:
Zitat:
Der bringt gar nichts, weil der Geschädigte den antrag stellen muss.
in ihrer Absolutheit in Bezug auf die KV widersprechen.
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 28.03.08, 20:29    Titel: Antworten mit Zitat

thomas26 hat folgendes geschrieben::
... Die StA kann bei einem relativen Antragsdelikt öffentliches Interesse bejahen und schon wird die KV auch ohne Antrag verfolgt. ...

Wobei dies ins Leere laufen wird, wenn das Opfer keine Angaben machen will. Der Täter hingegen braucht sich selbst nicht zu belasten. Winken

Siehe
IceEngine21 hat folgendes geschrieben::
... Leider hat C keine Beweise, er war nicht Zeuge, und weder A noch B sagen etwas dazu. ...
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Pünktchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2634

BeitragVerfasst am: 28.03.08, 21:12    Titel: Antworten mit Zitat

Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::

Wobei dies ins Leere laufen wird, wenn das Opfer keine Angaben machen will.

Dieses kann man aber dazu zwingen. Winken
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 28.03.08, 21:18    Titel: Antworten mit Zitat

Pünktchen hat folgendes geschrieben::
Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::

Wobei dies ins Leere laufen wird, wenn das Opfer keine Angaben machen will.

Dieses kann man aber dazu zwingen. Winken

... aber nur, wenn das Opfer kein Zeugnisverweigerungsrecht hat. Winken
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 28.03.08, 21:57    Titel: Antworten mit Zitat

Außerdem muss "C hat keine Beweise" ja nicht heißen, dass es gar keine gibt.
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 28.03.08, 22:27    Titel: Re: Anzeige erstatten als 3. Person Antworten mit Zitat

IceEngine21 hat folgendes geschrieben::
...
Wie wäre es, wenn C eine Anzeige erstatten möchte, weil A Identitäsbetrug begangen hat mit B's Daten? Beleidigung, Datenmissbrauch? ...

Mit den Augen rollen - Im Identitätsdiebstahl (auch Identitätsbetrug, Identitätsklau; engl. Identity Theft) kenne ich mich nicht so richtig aus. Winken
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IceEngine21
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.03.2008
Beiträge: 30

BeitragVerfasst am: 29.03.08, 02:03    Titel: Antworten mit Zitat

Also, ihr glaubt wirklich, dass es zu einer gerichtlichen Untersuchung kommen wird, obwohl B, das Opfer, keine Aussage macht?

C und B sind ja weder verwandt, noch verschwägert. C will nur helfen. B möchte die Sache aus sich beruhen lassen.
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thomas26
Gast





BeitragVerfasst am: 29.03.08, 09:13    Titel: Antworten mit Zitat

IceEngine21 hat folgendes geschrieben::
Also, ihr glaubt wirklich, dass es zu einer gerichtlichen Untersuchung kommen wird, obwohl B, das Opfer, keine Aussage macht?

Nicht zwangsläufig eine gerichtliche Untersuchung.
Aber eine staatsanwaltschaftliche/ polizeiliche Ermittlung wird es (in einem gewissen Rahmen) ziemlich sicher geben.
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Abrazo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 29.03.08, 09:27    Titel: Antworten mit Zitat

Praktischer Vorschlag: zur Polizei gehen und sich 'beraten' lassen.

Erfahrungsgemäß ist es nämlich meist so, dass einer, der einmal gewalttätig geworden ist (wenn es sich nicht um reine Beziehungstaten handelt) dies nicht zum ersten und wohl auch nicht zum letzten Mal geworden ist.

Es ist nicht auszuschließen, dass der Fall "Körperverletzung ohne Beweise" einen alten Bekannten der Polizei betrifft. Dann sieht die Sache schon ganz anders aus.

Und selbst, wenn das nicht der Fall ist, so ist es doch für das nachfolgende Opfer von Vorteil, wenn der Täter zur polizeilichen Bekanntschaft gehört.

Man sollte die örtlichen Polizeidienststellen nicht unterschätzen. In der Regel kennen die ihre Pappenheimer, und was der Betroffene selbst als schwierigen Einzelfall ansieht, kann für die in einem 'historischen Kontext' stehen.
_________________
Grüße,
Abrazo
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 29.03.08, 10:45    Titel: Antworten mit Zitat

IceEngine21 hat folgendes geschrieben::
...
C und B sind ja weder verwandt, noch verschwägert. C will nur helfen. B möchte die Sache aus sich beruhen lassen.
und
IceEngine21 hat folgendes geschrieben::
A begeht an B eine Körperveletzung.
C möchte nun gegen A eine Anzeige erstatten. Leider hat C keine Beweise, er war nicht Zeuge, und weder A noch B sagen etwas dazu.

Hallo IceEngine21

meine Ergänzung zum "Zeugnisverweigerungsrecht" bezog sich auf die theoretische Möglichkeit, daß A (Täter) und B (Opfer) miteinander verwandt sind. Sollten die beiden verwandt/verschwägert sein, dann könnte B die Aussage verweigern. A braucht sich bekannterweise nicht selbst zu belasten.

Will C "wirklich nur helfen"? Mit den Augen rollen

IceEngine21 hat folgendes geschrieben::
Ja, die Körperverletzung war nur ein Beispiel. Ich wusste nicht, dass man selber oder irgendjemand eine Anzeige erstatten darf, abhängig von der Straftat.

Wie wäre es, wenn C eine Anzeige erstatten möchte, weil A Identitäsbetrug begangen hat mit B's Daten? Beleidigung, Datenmissbrauch?

Zumindest für die weitere Diskussion wäre es m.E. hilfreich, wenn wir uns auf ein Beispielsdelikt einigen könnten. Winken

Abrazo hat folgendes geschrieben::
Praktischer Vorschlag: zur Polizei gehen und sich 'beraten' lassen.

Dies wäre eine Möglichkeit, ich denke aber auch, daß Rechtsanwälte ebenfalls sehr gut beraten können. Winken

Liebe Grüße

Klaus
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