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Verfasst am: 28.03.08, 14:41 Titel: Anzeige erstatten als 3. Person
Angenommen folgendes passiert:
A begeht an B eine Körperveletzung.
C möchte nun gegen A eine Anzeige erstatten. Leider hat C keine Beweise, er war nicht Zeuge, und weder A noch B sagen etwas dazu.
Ja, die Körperverletzung war nur ein Beispiel. Ich wusste nicht, dass man selber oder irgendjemand eine Anzeige erstatten darf, abhängig von der Straftat.
Wie wäre es, wenn C eine Anzeige erstatten möchte, weil A Identitäsbetrug begangen hat mit B's Daten? Beleidigung, Datenmissbrauch?
danke, leider konnte ich nämlich keine Liste finden, welche Straftaten Antragsdelikte sind, welche nicht.
Der bringt gar nichts, weil der Geschädigte den antrag stellen muss.
Nicht unbedingt.
Wenn zu vermuten ist, dass B aus Angst schweigt und/oder A z.B. bekannter Gewalttäter ist, kann der fehlende Strafantrag durch das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung "ersetzt" werden.
Zum Thema Antragsdelikt, gibt's hier jede Menge Infos. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie) Forenregeln!
Wobei erwähnenswert ist, dass die Körperverletzung kein reines Antragsdelikt, sondern ein relatives Antragsdelikt ist. Die StA kann bei einem relativen Antragsdelikt öffentliches Interesse bejahen und schon wird die KV auch ohne Antrag verfolgt.
Daher muss ich dieser Aussage:
Zitat:
Der bringt gar nichts, weil der Geschädigte den antrag stellen muss.
in ihrer Absolutheit in Bezug auf die KV widersprechen.
Außerdem muss "C hat keine Beweise" ja nicht heißen, dass es gar keine gibt. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie) Forenregeln!
Also, ihr glaubt wirklich, dass es zu einer gerichtlichen Untersuchung kommen wird, obwohl B, das Opfer, keine Aussage macht?
Nicht zwangsläufig eine gerichtliche Untersuchung.
Aber eine staatsanwaltschaftliche/ polizeiliche Ermittlung wird es (in einem gewissen Rahmen) ziemlich sicher geben.
Praktischer Vorschlag: zur Polizei gehen und sich 'beraten' lassen.
Erfahrungsgemäß ist es nämlich meist so, dass einer, der einmal gewalttätig geworden ist (wenn es sich nicht um reine Beziehungstaten handelt) dies nicht zum ersten und wohl auch nicht zum letzten Mal geworden ist.
Es ist nicht auszuschließen, dass der Fall "Körperverletzung ohne Beweise" einen alten Bekannten der Polizei betrifft. Dann sieht die Sache schon ganz anders aus.
Und selbst, wenn das nicht der Fall ist, so ist es doch für das nachfolgende Opfer von Vorteil, wenn der Täter zur polizeilichen Bekanntschaft gehört.
Man sollte die örtlichen Polizeidienststellen nicht unterschätzen. In der Regel kennen die ihre Pappenheimer, und was der Betroffene selbst als schwierigen Einzelfall ansieht, kann für die in einem 'historischen Kontext' stehen. _________________ Grüße,
Abrazo
...
C und B sind ja weder verwandt, noch verschwägert. C will nur helfen. B möchte die Sache aus sich beruhen lassen.
und
IceEngine21 hat folgendes geschrieben::
A begeht an B eine Körperveletzung.
C möchte nun gegen A eine Anzeige erstatten. Leider hat C keine Beweise, er war nicht Zeuge, und weder A noch B sagen etwas dazu.
Hallo IceEngine21
meine Ergänzung zum "Zeugnisverweigerungsrecht" bezog sich auf die theoretische Möglichkeit, daß A (Täter) und B (Opfer) miteinander verwandt sind. Sollten die beiden verwandt/verschwägert sein, dann könnte B die Aussage verweigern. A braucht sich bekannterweise nicht selbst zu belasten.
Will C "wirklich nur helfen"?
IceEngine21 hat folgendes geschrieben::
Ja, die Körperverletzung war nur ein Beispiel. Ich wusste nicht, dass man selber oder irgendjemand eine Anzeige erstatten darf, abhängig von der Straftat.
Wie wäre es, wenn C eine Anzeige erstatten möchte, weil A Identitäsbetrug begangen hat mit B's Daten? Beleidigung, Datenmissbrauch?
Zumindest für die weitere Diskussion wäre es m.E. hilfreich, wenn wir uns auf ein Beispielsdelikt einigen könnten.
Abrazo hat folgendes geschrieben::
Praktischer Vorschlag: zur Polizei gehen und sich 'beraten' lassen.
Dies wäre eine Möglichkeit, ich denke aber auch, daß Rechtsanwälte ebenfalls sehr gut beraten können.
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