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zugeparkte Garageneinfahrt

 
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Tical
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 29.03.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 29.03.08, 19:25    Titel: zugeparkte Garageneinfahrt Antworten mit Zitat

Guten Tag,

folgender Sachverhalt liegt zugrunde:

A will morgens zur Arbeit fahren und findet die Ausfahrt seiner Garage durch den Wagen des B zugeparkt vor.
Durch Nachfragen in den umliegenden Nachbarhäusern findet A heraus, dass B grade beim benachbarten Arzt in Behandlung ist. B ist nicht bereit die Behandlung zu unterbrechen sondern verlangt von A die halbe Stunde bis zum Ende der Behandlung zu warten.
Daraufhin droht A dem B mit dem Abschleppen seines Wagens. B verweigert jegliche Bezahlung der entstehenden Abschleppkosten.
A beauftragt dennoch das Abschleppunternehmen C-GmbH, den Wagen des B von seiner Garagenausfahrt zu entfernen.
C schickt den mit guten Zeugnissen grade neu eingestellten Mitarbeiter D, der auch nach zehn Minuten erscheint, sodass A seine Weg zur Arbeit antreten kann.
Allerdings verhält sich D beim Abschleppen von B's Wagen so ungeschickt, dass er das Fahrzeug und auch noch den ordnungsgemäß geparkten Wagen des E nicht unerheblich beschädigt.
Den Abschlepplohn stellt C dem A mit 207 € in Rechnung. B und E wollen ihren Schaden bei C geltend machen, allerdings ist bei C nichts zu holen und es kann auch nicht ermittelt werden bei welcher Haftpflichtversicherung C seine Fahrzeuge versichert hat.
C besteht auf Bezahlung der Abschlepprechnung gegenüber A. A wendet sich deswegen an B, der allerdings davon nichts wissen will und darauf hinweist, dass A höchstens 70 € hätte bezahlen müssen, wenn er mit dem Taxi zur Arbeit gefahren wäre. Dem widerspricht A nicht.

Welche Ansprüche haben A, B und E gegeneinander bzw. wie ist die Rechtslage?
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Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 29.03.08, 23:49    Titel: Re: zugeparkte Garageneinfahrt Antworten mit Zitat

Tical hat folgendes geschrieben::
Welche Ansprüche haben A, B und E gegeneinander bzw. wie ist die Rechtslage?
Hausarbeit? Lachen
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Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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Tical
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 29.03.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 30.03.08, 16:19    Titel: Antworten mit Zitat

ja ne janz kleene, ne Sehr glücklich
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Peacekeeper
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.03.2007
Beiträge: 507

BeitragVerfasst am: 30.03.08, 17:52    Titel: Antworten mit Zitat

Soll das mal wieder eine Examensarbeit eines angehenden Juristen sein?
_________________
Man muss nicht alles wissen, man sollte nur wissen wo alles steht.
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Tical
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 29.03.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 30.03.08, 18:06    Titel: Antworten mit Zitat

Also ich glaube für ne Examensarbeit ist das doch ein eher karger Sachverhalt, oder?
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