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Bekannte gibt Auto nicht raus

 
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Silver1985
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 31.03.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 31.03.08, 17:43    Titel: Bekannte gibt Auto nicht raus Antworten mit Zitat

Guten Nabend, mein Freund hat einer Bekannten sein Auto zum Tunen gegeben, was sie teils auch gemacht hat. Nun möchte mein Freund sein Auto wieder haben aber er bekommt sie nicht erreicht. Auf Anrufe, SMS reagiert nicht. Wir haben es auch schon über die Eltern probiert aber da reagiert nun auch niemand mehr und es öffnet niemand die Tür. Leider hat sie den Schlüssel, so das wir das Auto auch nicht holen können bzw. wir brauchen den Schlüssel ja trotzdem und sie hat auch noch andere Dinge die mein Freund wieder haben möchte. Was können wir noch versuchen um das Auto wiederzubekommen. Sind schon seit einem Monat hinterher. Wissen echt nicht mehr was wir noch tun können. Kann man da etwas machen? Wie ist die Rechtslage?

Gruß
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Elektrikör
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 01.06.2007
Beiträge: 2304
Wohnort: Wehringen

BeitragVerfasst am: 31.03.08, 18:08    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

jemand hat sich mit einem fremden Auto aus dem Staub gemacht? Böse

Und nun überlegt ihr, was man da machen kann? Mit den Augen rollen


Hmmmmm,

*PLING*


Wie wäre es denn, mal die uniformierten "Freunde und Helfer" zu Rate zu ziehen?



MfG
_________________
Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
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Silver1985
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 31.03.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 31.03.08, 18:19    Titel: Antworten mit Zitat

Achso vielleicht sollt ich noch dazu schreiben, dass das Auto bei ihr auf dem Grundstück vor der Garage steht u. ihr´s davor. So das man an das Auto gar nicht ran kommt außer man würde ihr´s wegtragen Smilie. Was könnte die Polizei denn da machen? Wenn wir selbst dort zu keiner Tageszeit jemanden erreicht bekommen, schaffen die es doch auch net oder doch? Sorry, habe leider nicht allzu viel Ahnung von Polizeiarbeit Smilie, is vielleicht auch gut so.
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mitternacht
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 31.03.08, 18:30    Titel: Antworten mit Zitat

Es gibt da so merkwürdige Fahrzeuge ...
Die können von den "Freunden und Helfern" bestellt werden.
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Silver1985
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 31.03.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 31.03.08, 18:35    Titel: Antworten mit Zitat

Ach und die "Freunde und Helfer" können dann einfach so dahin und das Auto holen??? Das eine dann weg schieben und unser raus holen.
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flokon
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.01.2007
Beiträge: 1569
Wohnort: Witten/Ruhr

BeitragVerfasst am: 31.03.08, 18:36    Titel: Antworten mit Zitat

Naja ganz so einfach wirds wohl doch nicht werden, hoffe ich zumindest Geschockt

Die Bekannte wird wohl vorher angehört werden und die Eigentumsrechte müssen ja auch erstmal festgestellt werden.
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mitternacht
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 31.03.08, 18:38    Titel: Antworten mit Zitat

Man muss schon beweisen, dass einem der Wagen gehört. (Fahrzeugbrief mitnehmen, oder den Finanzierungsvertrag mit der Bank oder so). Sonst könnte sich ja jeder einfach den Jaguar von nebenan "rausholen lassen" Winken.
_________________
mitternächtliche Grüße.


Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser. Teufel-Smilie

Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
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Silver1985
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Anmeldungsdatum: 31.03.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 31.03.08, 18:50    Titel: Antworten mit Zitat

Also am Besten denn direkt zur Polizei hin? Vielen Dank für die Antworten
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hawethie
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2279

BeitragVerfasst am: 01.04.08, 07:13    Titel: Antworten mit Zitat

Ich will mich nicht festlegen, aber:
Die öffentliche Verwaltung (wozu auch die Polizei gehört) ist nicht dazu gedacht, privatrechtliche Ansprüche (um nichts anderes geht es hier) durchzusetzen.
Der Eigentümer müsste vielmehr auf Herausgabe klagen und dann den Gerichtsvollzieher mit der Vollstreckung des Urteils beauftragen - dieser kann dann die Polizei hinzuziehen.
Das selbständige Abschleppen könnte sogar ein Rechtsbruch sein (verbotene Eigenmacht).
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