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Verfasst am: 28.09.04, 08:41 Titel: unterhalt und eigentum
folgende frage: muss ein unterhaltsverpflichteter vater mit eigenem haus auf dem ein nießbrauchsrecht zugunsten seiner eltern lastet (sprich: die eltern wohnen in dem haus) befürchten, dass im falle seiner zahlungsunfähigkeit rückgriff auf das haus genommen wird?
Verfasst am: 28.09.04, 09:09 Titel: Re: unterhalt und eigentum
Ja, er muss damit rechnen und es kann sogar noch schlimmer kommen.
Möglicherweise wird im Zuge der Zwangsvollstreckung der Nießbrauch kapitalisiert. Die Eltern müssen das Haus räumen und werden mit dem kapitalwert abgefunden.
Verfasst am: 28.09.04, 10:25 Titel: Re: unterhalt und eigentum
hi hans,
vielen dank für deine antwort. ich hatte auf dich gehofft ( ).. nein im ernst, deine kommentare sind immer sehr weiter führend).
kannst du mir bitte noch ein/zwei hinweise mehr mit auf den weg geben (z.b. §§ oder gesetze in denen ich nachschauen kann)? das wäre wirklich unheimlich lieb von dir.
Verfasst am: 28.09.04, 12:51 Titel: Re: unterhalt und eigentum
frag mal einen Anwalt.
Da gibt mehre Arten wie deine Eltern da im Haus stehen können.
Manche sind besser als andere weil die Eltern dann mehr Rechte haben!
Verfasst am: 28.09.04, 15:19 Titel: Re: unterhalt und eigentum
Eine Lösung hängt natürlich davon ab, wie weit die Zwangsvollstreckung schon fortgeschritten ist, ob Du Alleineigentümer des Hauses bist, wie alt die Eltern sind, liegen noch andere Grundschulden auf dem Grundstück etc.
Man kann da schon was machen, z.B. sind seltsamerweise die Mieter eines in der Zwangsversteigerung befindlichen Hauses besser geschützt als der Nießbrauchsinhaber.
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