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[NRW] Sportunterricht & Filmen

 
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benni2008
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 01.04.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 01.04.08, 15:54    Titel: [NRW] Sportunterricht & Filmen Antworten mit Zitat

Hi,
Ich besuche eine Realschule in NRW und im Sportunterricht sollen wir eine Choreografie erarbeiten und diese dann vorführen.

Frage 1: Muss Ich das vor der ganzen Klasse vorführen, weil ich nicht grade der Tänzer bin und mir das ziemlich peinlich währe. Dürfte ich das verweigern und unserer Lehrerin das praktisch unter 4 Augen vorführen?

Und noch eine Frage die die ganze Klasse betrifft.
Unsere Lehrerin will diese „Vorführung“ wahrscheinlich aufnähmen um uns diese später, bei unserem Abschluss oder so, aushändigen was aber keine so wirklich möchte. Darf sie das?

mfg
Benni
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nordlicht02
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Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 01.04.08, 18:02    Titel: Re: [NRW] Sportunterricht & Filmen Antworten mit Zitat

benni2008 hat folgendes geschrieben::
Frage 1: i

Die Beantwortung überlasse ich anderen Winken

benni2008 hat folgendes geschrieben::
Unsere Lehrerin will diese „Vorführung“ wahrscheinlich aufnähmen um uns diese später, bei unserem Abschluss oder so, aushändigen was aber keine so wirklich möchte. Darf sie das?

Die Aufnahme als solche wird Sie wohl machen dürfen.
In einer Aushändigung an alle Schüler würde ich aber schon eine Verbreitung sehen; das dürfte sie nach § 22 Kunsturhebergesetz nur mit Zustimmung der auf den Aufnahmen erkennbaren Personen. Eine Ausnahme nach § 23 KUG sehe ich nicht.
_________________
Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 01.04.08, 18:11    Titel: Re: [NRW] Sportunterricht & Filmen Antworten mit Zitat

nordlicht02 hat folgendes geschrieben::
...
Die Aufnahme als solche wird Sie wohl machen dürfen.
...

... aus Sicht des Datenschutzes braucht sie für die Aufnahme eine rechtliche Grundlage oder die Zustimmung der Personensorgeberechtigten. Winken
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nordlicht02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 01.04.08, 18:21    Titel: Antworten mit Zitat

Neiiiin, nicht schon wieder.
OK, in Kitas und Schulen kennen Sie sich besser aus Winken
Hab' es vermutlich wieder zu allgemein gesehen; sprich: in der Öffentlichkeit ist fotografieren und filmen, auch von fremden Personen, erlaubt, solange es eben nicht veröffentlicht/verbreitet wird. Aber klar, Schule ist nicht öffentlich.
Bei der Lehrerin hatte ich gedacht z.B. an eine Dokumentation ihres Unterrichts o.ä. (für sich selbst) - nun gönnen Sie ihr doch die Freude Mr. Green
_________________
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 01.04.08, 18:49    Titel: Antworten mit Zitat

nordlicht02 hat folgendes geschrieben::
Neiiiin, nicht schon wieder.
OK, in Kitas und Schulen kennen Sie sich besser aus Winken
...

Hallo nordlicht,

keine Sorge. Mein Urlaub ist vorbei und daher habe ich kaum die Zeit jetzt noch intensiver auf den "Datenschutz im Schulbereich (NRW)" - insbesondere auf - einzugehen. In dem Kita-Thread habe ich nur Beispielhaft die Frage "Kita und (Sozial-)Datenschutz" beleuchtet. Auf die Schulen bezogen gilt nur ein anderes (Landes-)Datenschutzgesetz (NRW). Winken

Liebe Grüße

Klaus


_____
Vertiefend (als Beispiel): Häufig gestellte Fragen zum Bereich Schule (Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein)
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