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hanskanns noch neu hier
Anmeldungsdatum: 14.09.2006 Beiträge: 3
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Verfasst am: 04.04.08, 17:44 Titel: Prüfung zur Hälfte entschuldigt - 6 bekommen |
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Hallo,
folgender Fall: Ein bayrischer Berufsschüler soll eine Schulaufgabe schreiben.
Diese wird an 3 verschiedenen Schultagen geschrieben jeweils 1 Schulstunde lang. Es handelt sich jedoch nur um eine einzige Aufgabe (nicht um mehrere verschiedene Schulaufgaben).
Der Schüler kann zu keinem der 3 Terminen kommen. Für 2 der 3 Schulaufgaben Termine hat der Berufsschüler eine Bestätigung das er in dieser Zeit in ärztlicher Behandlung war. Ausserdem hat der Schüler der Berufsschule eine Bestätigung über seine chronische Krankheit vom Arzt vorgelegt.
Der Schüler kommt danach wieder in die Schule. Der Schüler sieht den Lehrer aufgrund von Lehrerwechsel lange Zeit nicht mehr versucht aber Kontakt mit ihm aufzunehmen.
5 Wochen danach bekommt der Schüler vom Lehrer bescheit das er eine 6 in der Schulaufgabe bekomme. Der Schüler war nach Meinung des Lehrer unentschuldigt und hat sich außerdem nicht rechtzeitig beim Lehrer wegen Nachschreiben gemeldet. Jetzt sei es zu spät die Prüfung nachzuschreiben. |
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n3bi3 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 20.03.2005 Beiträge: 72
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Verfasst am: 05.04.08, 20:51 Titel: |
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Und? _________________ Es gibt keine dummen Fragen, nur dumme Menschen. |
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mitternacht FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 22.05.2005 Beiträge: 6331 Wohnort: Franken
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Verfasst am: 06.04.08, 20:48 Titel: |
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Wenn für den 3. Termin keine Entschuldigung vorgelegen hat, hat sich der Lehrer völlig korrekt verhalten. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau! |
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hanskanns noch neu hier
Anmeldungsdatum: 14.09.2006 Beiträge: 3
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Verfasst am: 08.04.08, 15:50 Titel: |
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Zitat: | Wenn für den 3. Termin keine Entschuldigung vorgelegen hat, hat sich der Lehrer völlig korrekt verhalten. |
Mit welchem Gesetz begründest du dies ?
Sollte der Schüler nicht wenigstens die Möglichkeit bekommen die Entschuldigten Schulaufgabentermine nachzuholen ? |
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KurzDa FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 16.10.2006 Beiträge: 3304 Wohnort: München
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Verfasst am: 08.04.08, 16:09 Titel: |
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Warum hat denn der Schüler nicht für alle drei Termine eine Entschuldigung?  _________________ Jura ist wie Mathematik -
nicht alles, was man berechnen kann, ist auch sinnvoll!
Unsere Forenregeln |
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Michael A. Schaffrath FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
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Verfasst am: 08.04.08, 16:31 Titel: |
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hanskanns hat folgendes geschrieben:: | Mit welchem Gesetz begründest du dies ? |
Wenn die Klausur ein verteilter Termin war, würde ich denken, daß man sie nur ganz oder gar nicht wahrnehmen kann, folglich auch nur ganz oder gar nicht entschuldigt ist.
Ebenso könnte man argumentieren, wenn an allen drei Terminen unterschiedliche Aufgaben gestellt werden (davon wissen wir hier nichts, ist aber wahrscheinlich, ansonsten könnten sich die Schüler ja zwischendurch austauschen), könnte eine der beiden folgenden Situationen vorliegen:
1. Jeder Teil wird individuell gewertet und die Nichtleistung in 2 von 3 Teilen bedeutet "durchgefallen".
2. Alle Teile werden zusammen gewertet, von der möglichen Punkteverteilung ist aber selbst bei unterstellter perfekter Lösung der Aufgaben des dritten Tages keine bessere Gesamtnote als 6 mehr möglich.
hanskanns hat folgendes geschrieben:: | Sollte der Schüler nicht wenigstens die Möglichkeit bekommen die Entschuldigten Schulaufgabentermine nachzuholen ? |
Ist es überhaupt realistisch, in 1/3 der Zeit eine andere Note als 6 zu bekommen? Nicht daß der Schüler hinterher noch klagt, weil er weniger Zeit hatte als die anderen.  _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Lilli Interessierter
Anmeldungsdatum: 16.07.2005 Beiträge: 8
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Verfasst am: 08.04.08, 19:43 Titel: Re: Prüfung zur Hälfte entschuldigt - 6 bekommen |
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hanskanns hat folgendes geschrieben:: | Für 2 der 3 Schulaufgaben Termine hat der Berufsschüler eine Bestätigung das er in dieser Zeit in ärztlicher Behandlung war. |
Kurze Nachfrage - hat der Schüler ein richtiges Attest (= Krankschreibung und Nachweis, dass der Schüler zu diesen Zeitpunkt nicht schulfähig/ nicht prüfungsfähig war) oder hat der Schüler eine schlichte Bestätigung, dass er zur Zeit der Prüfung beim Arzt war?
Das ist inzwischen nämlich ein recht beliebter Trick. Einfach einen Arzttermin auf den Prüfungstag legen und sich dann eine Besätigung geben lassen, dass man zu dem und dem Zeitpunkt in der Arztpraxis war. Über die eventuelle Schul- oder Prüfungsfähigkeit sagt so ein Wisch aber nichts aus, da muss ein richtiges Attest her.
LG
Lilli |
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Notaranwärter FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.03.2008 Beiträge: 195 Wohnort: Stuttgart
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Verfasst am: 09.04.08, 12:41 Titel: |
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Wenn ein Prüfling bei einer Prüfung unentschuldigt fehlt, dann kann diese auch mit 6 gewertet werden. Dabei ist es wohl weniger interessant ob man die ganze Prüfung oder nur 1/3 der Prüfung unentschuldigt fehlt.
Ich meine mit entsprechenden Bemühungen gleich nach dem Termin der Prüfung, unabhängig vom vorhandensein des Prüfungslehrers hätte man das sicher noch die 6 abwenden können, aber jetzt nach 5 Wochen wird da wohl wenig Bereitschaft auf Seiten der Schule sein.
Ansonsten haben meine Vorschreiber natürlich viel interessante Fragen gestellt, die alle den Sachverhalt aufklären würden...ich bin leider kein Experte für Prüfungsrecht. _________________ "Früher litten wir an Verbrechen, heute an Gesetzen"
Tacitus |
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