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Verfasst am: 10.04.08, 09:55 Titel: Wer haftet? Schule, Lehrer oder Eltern?
Gehen wir davon aus das ein Lehrer wärend der laufenden Schulstunde 2 Schüler beauftragt eine TV / Videoeinheit aus dem Medienraum zu holen.
Die Schüler fahren mit dieser Einheit über eine Treppenstufe, diese fällt um. Der TV Schrank und der Fernseher sind stark beschädigt.
Wer haftet? Die Schule? Die Eltern? Oder eventuell sogar der Lehrer? Die Schüler sind über 16 aber noch nicht volljährig.
Verfasst am: 10.04.08, 14:53 Titel: Re: Wer haftet? Schule, Lehrer oder Eltern?
NT hat folgendes geschrieben::
eine Treppenstufe, diese fällt um.
Ist mir unbegreiflich. Wie kann eine Treppenstufe umfallen? Da würde ich beim Thema Haftung doch stark auf den Bauträger bzw. Sachaufwandsträger tippen, wenn das Gebäude derart marode ist ...
Zitat:
Der TV Schrank und der Fernseher sind stark beschädigt.
Wer haftet? Die Schule? Die Eltern? Oder eventuell sogar der Lehrer? Die Schüler sind über 16 aber noch nicht volljährig.
Wie ist die Rechtslage?
Zur Rechtslage kann man bei so dürftigen Informationen nicht viel sagen. Haben die Schüler mit dem fahrbaren Schrank "Roller-Fahren" gespielt? Ein Rennen ausgetragen? Oder waren sie sorgsam, langsam und vorsichtig?
War dieser Weg der stürzenden Stufen der einzig mögliche zwischen Medienraum und Unterrichtsraum? Gibt es einen anderen, barrierefreien Weg?
Wie lauteten die Anordnungen des Lehrers?Haben sich die Schüler daran gehalten oder nicht?
Der Lehrer haftet nur dann, wenn er die Schüler beauftragt hat, die stürzenden Stufen zu passieren. Hat er?
Die Haftung der Schüler richtet sich danach, ob der Schaden durch "höhere Gewalt", "leicht fahrlässig", "grob fahrlässig" oder gar "mutwillig" entstanden ist. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
Verfasst am: 10.04.08, 15:54 Titel: Re: Wer haftet? Schule, Lehrer oder Eltern?
NT hat folgendes geschrieben::
... Die Schüler fahren mit dieser Einheit über eine Treppenstufe, diese (die TV-Schrankeinheit) fällt um.
...
Hallo mitternacht,
irgendwie mag ich es immer, mich ein wenig mit Lehrern zu käbbeln.
Sollte aber die Treppenstufe tatsächlich umgefallen sein, dann wären wir bei der Verkehrssicherungspflicht.
NT hat folgendes geschrieben::
... Der TV Schrank und der Fernseher sind stark beschädigt. ...
Von der Schadensbeschreibung her, ist die Treppenstufe wohl nicht umgefallen.
Aber hören wir mal, was NT zu Deinen weiteren Fragen schreibt. Mein erster Eindruck ist aber, daß der Lehrer seine Aufsichtspflicht nicht verletzt hat. Selbst wenn er aber die Aufsichtspflicht verletzt hat, müßte der der Schaden auf Grund dieser Aufsichtspflichtverletzung (Kausalzusammenhang) entstanden sein. Aber auch hier vermute ich, Daß hier der Kausalzusammenhang nicht besteht. Also sind wir bei den beiden Schülern und den §§ 823 und 828 BGB.
NT hat folgendes geschrieben::
... Wer haftet? Die Schule? Die Eltern? Oder eventuell sogar der Lehrer? Die Schüler sind über 16 aber noch nicht volljährig. ...
@ NT
Gegenfrage: Warum sollten die Schule, die Eltern oder eventuell sogar der Lehrer haften? Schau Dir mal den § 828 BGB genau an.
Liebe Grüße
Klaus
________
PS: Als Schüler habe ich Anfang der 70er Jahre gerne mit der TV-Einheit Rennen auf den Schulfluren "gefahren" - und ich war in dieser Disziplin ziemlich gut und verdammt schnell.
Verfasst am: 10.04.08, 20:13 Titel: Re: Wer haftet? Schule, Lehrer oder Eltern?
mitternacht hat folgendes geschrieben::
NT hat folgendes geschrieben::
eine Treppenstufe, diese fällt um.
Ist mir unbegreiflich. Wie kann eine Treppenstufe umfallen? Da würde ich beim Thema Haftung doch stark auf den Bauträger bzw. Sachaufwandsträger tippen, wenn das Gebäude derart marode ist ...
Zitat:
Der TV Schrank und der Fernseher sind stark beschädigt.
Wer haftet? Die Schule? Die Eltern? Oder eventuell sogar der Lehrer? Die Schüler sind über 16 aber noch nicht volljährig.
Wie ist die Rechtslage?
Zur Rechtslage kann man bei so dürftigen Informationen nicht viel sagen. Haben die Schüler mit dem fahrbaren Schrank "Roller-Fahren" gespielt? Ein Rennen ausgetragen? Oder waren sie sorgsam, langsam und vorsichtig?
Hätte diese Frage vor 16 Jahren auch beinahe gehabt. Wir haben den Fernsehschrank nur über eine Teppichleiste geschoben, und der Fernseher ist gekippt. Zum Glück ist der Fernseher gegen den Türrahmen gefallen und nichts war kaputt.
Will damit nur sagen,das so etwas relativ schnell passieren kann.
*lach* Genau das gleiche ist einem meiner Lehrer in der letzten Geschichtsstunde passiert - Fernsehschrank über Kante gekippt, Fernseher auf den Boden geknallt- kaputt. Bezahlen tut das ganze jetzt seine Berufs Haftpflicht....
Da die Schüler keine Haftpflicht hatten, hat das letztendlich die Schule übernommen, gottseidank war das Gerät auch schon sehr alt.
Für die Fernseher gäbe es auch Schränke, die dann fast idiotensicher zu fahren sind. Dass mit diesen billigen Rollwägen mit riesigen Fernsehgeräten darauf etwas passieren muss, ist ja fast vorprogrammiert. Schon wenn ich dieses Ding etwas bewegen will, gerät alles ins Wanken.
Da die Schüler vom Lehrer beauftragt wurden, sehe ich hier für die Schüler, unabhängig vom Alter, grundsätzlich erst mal nur dann eine Haftung, wenn sie grob fahrlässig gehandelt haben.
Also sehe ich hier zunächst einmal die Schule in der Haftung, es sei denn, der Lehrer seinerseits hat grob fahrlässig gehandelt, weil die Schüler zu jung waren, oder der Lehrer wußte, wie "schwierig" der Weg zum Medienraum ist. Dann wäre der Lehrer in der Haftung.
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