Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
Autor |
Nachricht |
jonas82 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.08.2005 Beiträge: 401
|
Verfasst am: 06.05.08, 21:35 Titel: GEZ: Zuhause mit Firmen-Laptop TV schauen |
|
|
Hallo,
was kann die GEZ mir anhaben wenn ich behaupte zwar TV zu schauen, allerdings auf einem Firmen-Laptop mit DVB-T-Stick?
Muss ich dafür einen Nachweis bringen oder die Adresse meiner Firma rausrücken? |
|
Nach oben |
|
 |
elcativa Gast
|
Verfasst am: 06.05.08, 22:36 Titel: |
|
|
Irgendwo heisst es glaube ich, wer ein Gerät zum Empfang bereithält ist Rundfunkteilnehmer.
Wem gehört den überhaupt der DVB Stick? |
|
Nach oben |
|
 |
jonas82 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.08.2005 Beiträge: 401
|
Verfasst am: 06.05.08, 22:42 Titel: |
|
|
Naja gut aber man kann ja behaupten der Laptop befindet sich sonst immer tagsüber in der Firma...
Der DVB-T-Stick ist glaub sowieso unrelevant, da ja ein PC/Laptop an sich schon als "Empfangsgerät" zählt (wegen Web-TV z.B.). |
|
Nach oben |
|
 |
nordlicht02 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.12.2006 Beiträge: 6040
|
Verfasst am: 06.05.08, 23:17 Titel: |
|
|
Es spielt m. E. keine Rolle wo das Gerät bereitgehalten wird, sondern dass es bereitgehalten wird. _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen. |
|
Nach oben |
|
 |
jonas82 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.08.2005 Beiträge: 401
|
Verfasst am: 06.05.08, 23:19 Titel: |
|
|
Es kann doch aber nicht der Chef UND ich GEZ dafür zahlen müssen?
Chef = Eigentümer = GEZ-Zahler (sofern er es tut)
Ich = Besitzer/Nutzer/Mitarbeiter |
|
Nach oben |
|
 |
nordlicht02 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.12.2006 Beiträge: 6040
|
Verfasst am: 06.05.08, 23:29 Titel: |
|
|
Dann würde ich evtl. mal den Chef fragen ob er Gebühren für das Gerät zahlt
Ich kenne Leute die fahren einen Firmenwagen und der AG zahlt die Gebühren, ebenso kenne ich Leute die fahren einen Firmenwagen und müssen die Gebühren selbst zahlen. _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen. |
|
Nach oben |
|
 |
schorschiii FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 17.02.2006 Beiträge: 139
|
Verfasst am: 06.05.08, 23:32 Titel: |
|
|
@jonas82: lieber allgemein fragen und keine einzelfallentscheidungen erfragen
dennoch: wenn man gegenüber der zuständigen behörde zugibt, dass man empfangsgeräte besitzt (welcher art auch immer), dann muss man dafür idR auch zahlen. ob das gerät nun zur arbeit oder privat genutzt wird, ist dabei unrelevant. "neuartige empfangsgeräte" entfallen allerdings der rundfunkgebühr, wenn sie privat oder ehrenamtlich genutzt werden. neuartige empfangsgeräte unterscheiden sich von den "normalen" empfangsgeräten dadurch, dass sie ohne rundfunkempfangsteil rundfunkprogramme empfangen können. M. E. unterfällt ein laptop dieser kategorie, wenn das empfangsteil fester bestandteil ist, also intern bereits verkauft wird! |
|
Nach oben |
|
 |
jonas82 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.08.2005 Beiträge: 401
|
Verfasst am: 06.05.08, 23:36 Titel: |
|
|
Hallo,
die Frage ist natürlich FIKTIV! Ich rede nur von mir um es besser darstellen zu können.
Auf der GEZ-Website findet man dies:
Ich bin ehrenamtlich für einen Verein tätig. Für meine Arbeit nutze ich meinen Laptop. Ist der Laptop jetzt als neuartiges Rundfunkgerät gebührenpflichtig?
Neuartige Rundfunkgeräte, die ausschließlich für private oder ehrenamtliche Tätigkeiten genutzt werden, sind nicht zusätzlich anmelde- und gebührenpflichtig. Halten Sie allerdings nur den Laptop zum Empfang bereit, ist dieser als Erstgerät anmelde- und gebührenpflichtig.
Man beachte das unterstrichene. |
|
Nach oben |
|
 |
nordlicht02 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.12.2006 Beiträge: 6040
|
Verfasst am: 06.05.08, 23:44 Titel: |
|
|
schorschiii hat folgendes geschrieben:: | ...."neuartige empfangsgeräte" entfallen allerdings der rundfunkgebühr, wenn sie privat [..] genutzt werden. |
Aber auch nur dann, wenn bereits Gebühren für "normale" Geräte gezahlt werden. Dann gilt das "neuartige" Gerät nämlich als Zweitgerät - und das ist immer, egal ob "normal" oder "neuartig" gebührenbefreit.  _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen. |
|
Nach oben |
|
 |
jonas82 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.08.2005 Beiträge: 401
|
Verfasst am: 06.05.08, 23:48 Titel: |
|
|
Genau, aber das ist ja eigentlich nicht das Thema.
Ausgangspunkt ist ja:
Chef = Eigentümer von Laptop (ev. GEZ-Zahlender)
Mitarbeiter = Besitzer von Laptop (nutzt diesen zuhause auch)
Fragen hierzu:
a) Kann der GEZ-Kontrolleur einen Nachweis verlangen wem der Latop gehört?
b) Muss er sich mit "gehört der Firma" zufrieden geben?
c) Kann er einfach eine Zwangsanmeldung vornehmen? |
|
Nach oben |
|
 |
schorschiii FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 17.02.2006 Beiträge: 139
|
Verfasst am: 06.05.08, 23:53 Titel: |
|
|
@nordlicht02: dieses "zusätzlich" ist nicht kumulativ, sondern alternativ zu verstehen: denn ein satz weiter steht, dass der laptop dann unter die gebührenpflicht fällt, wenn er einzig zum empfang bereitgehalten wird.[/quote] |
|
Nach oben |
|
 |
schorschiii FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 17.02.2006 Beiträge: 139
|
Verfasst am: 06.05.08, 23:56 Titel: |
|
|
@nordlicht02:
dieses "zusätzlich" ist nicht kumulativ, sondern alternativ zu verstehen: denn ein satz weiter steht, dass der laptop dann unter die gebührenpflicht fällt, wenn er einzig zum empfang bereitgehalten wird. was darauf schließen lässt, dass ein laptop nicht zusätzlich angemeldet werden muss. d.h. nicht, dass es anmelde- und gebührenpflichtig ist, sobald es das einzige gerät ist. was meiner meinung nach auch ein bißchen an der "ehrenamtsbefreiung" vorbei ginge. |
|
Nach oben |
|
 |
nordlicht02 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.12.2006 Beiträge: 6040
|
Verfasst am: 06.05.08, 23:57 Titel: |
|
|
§jonas82 hat folgendes geschrieben:: | Chef = Eigentümer von Laptop (ev. GEZ-Zahlender) |
Das sollte man vielleicht erstmal klären.
jonas82 hat folgendes geschrieben:: | Kann der GEZ-Kontrolleur einen Nachweis verlangen wem der Latop gehört? |
Der kann nichtmal verlangen, dass Sie sich überhaupt mit ihm unterhalten.
jonas82 hat folgendes geschrieben:: | Muss er sich mit "gehört der Firma" zufrieden geben? |
Wenn Sie sich denn unbedingt mit ihm unterhalten wollen: ich denke, er muss sich nicht damit zufrieden geben (könnte ja jeder kommen und sagen: "Nö, ich brauch nicht zahlen, der Fernseher gehört meiner Oma")
jonas82 hat folgendes geschrieben:: | Kann er einfach eine Zwangsanmeldung vornehmen? |
So wie ich den Laden kenne, versuchen die es.
Ach, ist es doch schön erstmal für die nächsten fünf Jahre von den Gebühren befreit zu sein - und dann wieder fünf und wieder fünf.......  _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen. |
|
Nach oben |
|
 |
schorschiii FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 17.02.2006 Beiträge: 139
|
Verfasst am: 07.05.08, 00:01 Titel: |
|
|
@jonas82:
zu a) kann idR nur der Tatrichter, also nein
zu b) in hinblick auf antwort a), ja
zu c) wenn du ihm sagst, dass du einen laptop hast, auch wenn er der firma gehört, kann er dich anmelden. du solltest ihn dann, im eigenen interesse genaue angaben zum gerät geben um hinterher zu beweisen, dass du nicht eigentümer des laptops bist |
|
Nach oben |
|
 |
nordlicht02 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.12.2006 Beiträge: 6040
|
Verfasst am: 07.05.08, 00:01 Titel: |
|
|
@schorschiii
GEZ hat folgendes geschrieben:: |
In Privathaushalten, die Radios und/oder Fernsehgeräte bereithalten, bleiben die neuartigen Rundfunkgeräte auch über den 1. Januar 2007 hinaus im Rahmen der so genannten Zweitgerätefreiheit von der Rundfunkgebühr befreit. Da in den meisten Haushalten Radios und Fernsehgeräte bereitgehalten werden, reduziert sich das Thema der Rundfunkgebührenpflicht für neuartige Rundfunkgeräte in Privathaushalten auf seltene Ausnahmen. |
Hervorhebung durch mich
Und hier die ganze Seite.
So wie ich es aus dem ET herauslese geht es ja darum, dass ausschließlich der Laptop zum Empfang genutzt wird - und dann ist er gebührenpflichtig. _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen. |
|
Nach oben |
|
 |
|