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Verfasst am: 29.04.08, 11:36 Titel: Übernimmt Versicherung Selbstbeteiligung der Anwaltskosten?
Hallo,
angenommen man beauftragt als Geschädigter zur Regulierung eines Unfallschadens (KFZ) einen Anwalt. Es ist bekannt, dass der Unfallverursacher (gegnerische Versicherung ) auch Schuld hatte.
1.) Wird dann die gegnerische Versicherung auch die Erstberatungskosten vom Anwalt übernehmen, wenn man nicht rechtsschutzversichert ist?
2.) Wenn man bei einer Selbstbeteiligung von 150€ rechtsschutzversichert ist, wird dann auch die Selbstbeteiligung (150€) übernommen?
Die Fragestellung lässt mutmaßen, dass der Geschädigte beim Anwalt zunächst eine Gebührenvereinbarung für die Erstberatung unterzeichnet hat, in der eine Anrechnung der Beratungsgebühr auf eine nachfolgende Geschäftsgebühr ausgeschlossen wurde.
Denn normalerweise fordert ein Anwalt im Rahmen der Regulierung seine Geschäftsgebühr als Schadensposition gleich mit bei der Gegenseite ein.
Sollte der Geschädigte eine solche Vereinbarung unterzeichnet haben, liegt hierin meines Erachtens ein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht und führt zum Wegfall des Erstattungsanspruches. _________________ _______________________________________________
"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 30.04.08, 09:58 Titel:
Wenn der Unfall unverschuldet war, d. h. keinerlei Mitschuld oder Anrechnung der Betriebgefahr des eigenen Kfz besteht, hat die gegnerische Versicherung den gesamten Schaden einschließlich der vollständigen Rechtsanwaltskosten (sowie etwaiger Gutachterkosten, soweit die Einschaltung eines Sachverständigen notwendig war) zu tragen. Den von der Rechtsschutzversicherung übernommenen Teil muß man dann natürlich an diese erstatten.
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