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Gegen A wird Strafantrag gestellt. Im Vorfahren, schreibt sein Anwalt, sie möchten das Verfahren einstellen, u.a. deswegen, weil ein Familienangehöriger krank/behindert ist. Verstösst da der Anwalt hier nicht gegen sein Schweigepflicht, wenn er der Staatsanwaltschaft die "kranken Geschichte" der Angehörigen erzählt, erwähnt?
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 07.05.08, 13:09 Titel:
Solange er keine Namen nennt, bestimmt nicht. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 07.05.08, 17:29 Titel:
Sagen wir mal so: Der A wird seinem Rechtsanwalt ja wohl nicht mit einem Psychologen verwechselt haben. Also hat A dem Rechtsanwalt den Abriß seiner Familiengeschichte doch deshalb erzählt, damit er das tragische Schicksal des A gegenüber der Staatsanwaltschaft möglichst zielsicher auf die Tränendrüse drückend so erzählt, daß diese gegenüber A Milde walten läßt. Ich sehe da keinen Schweigepflichtsverstoß des Rechtsanwalts, sondern die Wahrnehmung seiner Berufspflichten, für seinen Auftraggeber ein möglichst gutes Ergebnis "herauszuholen".
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