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Zahlung trotz Modemfehler?

 
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schorschiii
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Anmeldungsdatum: 17.02.2006
Beiträge: 139

BeitragVerfasst am: 06.05.08, 20:15    Titel: Zahlung trotz Modemfehler? Antworten mit Zitat

Hallo zusammen

Folgender Fall sei angenommen:

A schließt mit der B einen Vertrag über Internet- und Telefondienstleistung. Am Tag der Freischaltung kann der A jedoch die Dienste nicht nutzen und informiert die B darüber. Daraufhin wird ein neues Modem geschickt, welches wiederrum nicht funktioniert. Dieser Umstand wird ebenfalls vom A der B gegenüber angezeigt, woraufhin die B ein drittes Mal ein neues Modem schickt. Auch über dieses Dritte Modem kann der A kein Telefon oder Internet nutzen.

Kurze Zeit später zieht der A in eine neue Wohnung. Dort gelingt es mit dem dritten Modem das Internet und den Telefonanschluss zu nutzen.

Nun will A aber erst ab dem Zeitpunkt der Nutzung in der neuen Wohnung zahlen, wobei die B für den gesamten Zeitraum, also ab der Freischaltung die Zahlung verlangt. Wer hätte Recht?
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Biber
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 06.05.08, 21:50    Titel: Antworten mit Zitat

Drei kaputte Modems? Das würde ich als Betreiber auch nicht glauben und die Zahlung verlangen.
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 06.05.08, 21:50    Titel: Antworten mit Zitat

Beweisbarkeit des Sachverhaltes vorausgesetzt, dürfte A m.E. Recht haben. Grund: § 326 (1) BGB.
_________________
Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann

"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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