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1.) Ist der RA verpflichtet, Eingangstempel oder Eingansvermerk handschriftlich an Dokumenten zu führen?
Kann man sowas verlangen oder nur darum zu bitten?
2.) Ist ein Vermerk über Telefonate zu führen?
Ditto, kan man sowas verlangen oder nur darum zu bitten?
3.) Sind die an der Kanzlei angekommene Dokumente/Urkunden (zBp. Urteile, Beschlüsse) an Mandant weiterzuleiten in Kopie, oder reicht eine inhaltliche Kenntnissetzung? Wenn die Kenntnissetzung reicht, wie viel Zeit ist üblich vom Eingang bis zur Kenntnissetzung?
4.) Ist ein Postbuch in der Kanzlei vorgeschrieben oder nur nahegelegt?
5.) Und jetzt was völlig anderes, wie lange dauert die Abschreibung (AFA) eines Kanzleitisches? (Nicht antik und nicht vom schwedischen Billighersteller.)
1.) Na hoffentlich nicht, sonst macht unsere komplette Kanzlei was falsch. (Bei Empfangsbekenntnissen oder Fristsachen wird natürlich irgend ein genehmes Datum eingetragen).
2.) Na hoffentlich nicht, da hätte ich viel zu tun. Bei haftungsträchtigen Fragen (z.B. Klagerücknahme) oder sonstigen wichtigen Sachen (Gericht bestätigt vollständigen Eingang der Klageschrift am letzten Tag der Frist) wird schon mal was hingekritzelt.
3.) § 11 Bora: alle wesentlichen Schriftstücke sind zur Kenntnis zu geben. Darunter verstehe ich eine Kopie. Eine Unterrichtung über die Fortschritte der Tätigkeit ist unverzüglich zu erteilen. In der Praxis kann ein Brief schon mal ne Woche oder zwei auf der Akte auf dem Schreibtisch liegen, wenn keine Fristen laufen.....
4.) Ein was? Ach ja, ich hab von älteren Kollegen gehört, dass so was mal üblich war. Ich habe noch nie eins gesehen...
5.) Mein Tisch muss 13 Jahre halten..... _________________ _______________________________________________
"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 12.05.08, 11:33 Titel:
Zu 3.) wäre Milos Antwort noch dahingehend zu ergänzen, daß der Rechtsanwalt selbst entscheidet, was wesentlich ist. Und das ist von Mandant zu Mandant verschieden. Bei manchen Mandanten weiß ich, die wollen nur die Klageschrift und das Urteil sehen und ansonsten nicht weiter belästigt werden. Bei anderen Mandanten weiß ich, die wollen ALLES sehen, sogar Fristverlängerungsanträge und Bewilligungen etc. (Das sind dann meistens Anwaltskollegen... )
Ich hab's schon so und so erlebt. Bis vor zwei Tagen dachte ich allerdings, das Postbuch ist dazu da, um den Ausgang eines Schreibens nachzuweisen (wofür auch immer das notwendig sein soll). Nun belehrte mich aber die Buchhalterin eines Besseren: Das Postausgangsbuch dient, sofern man dort auch das jeweilige Porto für die Sendungen notiert, als Nachweis für die Steuer, was mit den Geldern, die als "Porto" ausgewiesen sind, passiert (ob sich die Beträge decken oder so - Buchhaltung ist nicht so meins). Ob's stimmt - keine Ahnung. _________________ Karma statt Punkte!
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